2,3 Mrd. Euro für den vom Land geförderten Wohnraumbau in NRW

Mit der aktuellen Landesförderung von 2,3 Mrd. Euro können in diesem Jahr bis zu 12.000 neue Wohnungen entstehen. Die zu mieten können sich dann auch wirtschaftlich schwächere Familien leisten.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat jetzt die Förderrichtlinie der öffentlichen Wohnraumförderung 2025 veröffentlicht: Damit unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die (Neu-)Schaffung, Modernisierung und Erhaltung moderner, barrierefreier, klimaschutzorientierter und insbesondere bezahlbarer Wohnstandorte und Wohnangebote mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für unterschiedliche Zielgruppen. Im Jahr 2025 sind insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro als Förderrahmen abgesteckt.

„Mit rund 2,3 Mrd. Euro wollen wir in diesem Jahr den Förder-Boom aus 2024 fortsetzen. Dabei setzt die Landesregierung auf Stabilität und Verlässlichkeit, für die, die bezahlbaren Wohnraum für Menschen neu bauen oder modernisieren wollen. Nordrhein-Westfalen bleibt damit auch der, Place to bau‘“, sagte Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Erneuerbare Energien Pflicht

Mit der Förderrichtlinie 2025 ist zugleich ein europäisches Förderverbot für eigenständige mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln umzusetzen: „Hybride Heizungsanlagen bleiben förderfähig, wenn diese mit einem erheblichen Anteil an erneuerbarer Energie kombiniert sind“, so Ministern Scharrenbach weiter.

Viele Konditionen unverändert

Die aus der Förderrichtline „Öffentliches Wohnen 2024“ bekannten Förderkonditionen werden in der Förderrichtlinie „Öffentliches Wohnen 2025“ grundsätzlich beibehalten. Dies betrifft die Höhe der Bewilligungsmieten, der Grunddarlehen und Zusatzdarlehen, die Zinsausgestaltung und die Regelungen über die Verwaltungskostenbeiträge.

Zinssatz ab 0.0 Prozent

Für den Förderbereich „Mietwohnungsneubau“ beträgt beispielsweise die anfängliche Verzinsung 0,5 Prozent und die maximale Dauer der Zinsverbilligung 30 Jahre. Abweichend hiervon kann in allen Mietniveaus (M1 bis M4) bei der Förderung der Neuschaffung von Mietwohnraum, von Wohnplätzen sowie bei der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen in den ersten fünf Jahren ein anfänglicher Zinssatz von 0,0 Prozent gewährt werden. Danach gilt der Zinssatz von 0,5 Prozent bis zum Ende des Verbilligungszeitraumes (maximal 30 Jahre). Ausschließlich für den Bereich der Neuschaffung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende kann der maximale Verbilligungszeitraum 40 Jahre betragen.

Weniger Bürokratie

Zudem wird der bisherige Modellversuch zum Bindungserwerb in den Regelbetrieb überführt, für alle Beteiligten in der Umsetzung vereinfacht und damit Bürokratie abgebaut. So besteht auch zukünftig die Möglichkeit, den Bestand an mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum in einer Kommune zu erweitern. Und: Förderanträge, die vor dem 1. Januar 2025, gestellt, aber noch nicht schlussbearbeitet sind, werden automatisch nach der Förderrichtlinie „Öffentliches Wohnen 2024“ behandelt.

Forschungspartner gesucht

Um Erfahrungen mit der CO2-Bilanzierung ganzer Gebäude über ihren Lebenszyklus hinweg sammeln zu können, werden auch im Förderjahr 2025 Vorhaben gesucht, die die Erstellung eines digitalen Gebäuderessourcenpasses erproben wollen.

Knapp 13.000 Wohnungen in 2024 gefördert

Mit einem Gesamtergebnis von rund 2,3 Milliarden Euro Förderung für insgesamt 12.874 Wohneinheiten erzielte die öffentliche Wohnraumförderung Nordrhein-Westfalen in 2024 erneut eine Bestmarke. Beim Mietwohnungsneubau wurden im Bereich der Neuschaffung rund 1,6 Milliarden Euro für 6.726 Wohneinheiten bewilligt, bei den Eigentumsmaßnahmen hat Nordrhein-Westfalen eine Zunahme von rund vier Prozent auf 1.617 Einheiten. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 351,5 Millionen Euro für 2.883 Wohneinheiten (Modernisierung beziehungsweise Herrichtung für Miete und Eigentum) bewilligt. Gegenüber 2023 stellt dies eine Steigerung von 242 Wohneinheiten beziehungsweise rund neun Prozent dar. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen 2023 bis 2027 mit einem Mittelrahmen von 10,5 Milliarden Euro ausgestattet.

 


Autor:
Volksbank in Ostwestfalen – Bild © Christian Schwier – adobe stock