Kündigungsschutz während einer Krankheit?

Kündigungsgrund Krankheit

Dürfen Unternehmen ihren Mitarbeitern kündigen, obwohl diese krankgeschrieben sind? Oder gibt es so etwas, wie eine Kündigungssperre während der Krankheit? Diese Fragen beeinflussen oft das Verhalten von Arbeitnehmern, die deshalb Nachteile riskieren können. Denn die Antwort ist eindeutig.

Ja, der Arbeitgeber darf einem krankgeschriebenen Mitarbeiter kündigen. Hat dieser beispielsweise einen Arbeitszeitbetrug begangen oder im Fall einer betriebsbedingten Kündigung, hindert die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters das Unternehmen nicht daran, ein entsprechendes Kündigungsschreiben an ihn zu schicken. Entscheidend ist, dass ihm das Kündigungsschreiben zugeht, und dafür reicht es aus, wenn es in seinem Briefkasten landet.

Krankheit schütz nicht vor Kündigung

Das bedeutet: Arbeitnehmer können einer Kündigung nicht aus dem Weg gehen, indem sie sich krankmelden. Das tun Arbeitnehmer aber immer wieder, gern auch für eine längere Zeit, aus Angst vor einer Kündigung.

Für den Arbeitnehmer ist ein krankheitsbedingter Kündigungsschutz ein oft folgenschwerer Irrtum: Manch ein Unternehmen reagiert auf die Arbeitsunfähigkeit mit einer Kündigung wegen eben der der Krankheit. Diese kann unter gewissen Umständen wirksam sein. Besonders aufpassen müssen Mitarbeiter, die in der Vergangenheit häufig kurzzeiterkrankt waren. Sie riskieren eine krankheitsbedingte Kündigung mit jeder neuen Arbeitsunfähigkeit.

Gleich aus welchem Grund der Arbeitgeber kündigt: Jeder Angestellte sollte am Tag der Kündigung bei einem Arbeitsrechtler, Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen und die Chancen einer Kündigungsschutzklage prüfen lassen. Und die sind häufig gut, denn: Bei den meisten Klagen kommen Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung auf was dazu führt, dass Arbeitgeber, oft nur um den Prozess zu beenden, mitunter zur Zahlung hoher Abfindungen bereit sind. Oft haben Arbeitnehmer dann die Wahl: Zum alten Job zurückkehren oder die Abfindung kassieren.


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