Für viele Branchen ist es eine Selbstverständlichkeit, für vermutlich noch mehr Neuland: ein Hygienekonzept. Das muss jetzt jeder Betrieb – unabhängig von der Größe – umsetzen. Und es muss auf die neuesten Standards in Sachen Seuchenvorsorge erweitert werden.
Die großen Unternehmen haben Hygienebeauftragte, teils im Qualitätsmanagement, teils im Arbeitsschutz integriert. In der Branche Gesundheitswesen ist das genauso Standard wie in der Lebensmittelverarbeitung. Aber in den Büros, in den Geschäften, den Kleinstunternehmen mit oder gar ohne Kundenverkehr? Spätestens seitdem die Folgen der Corona-Pandemie von Ängsten zu Fakten wurden, ist klar, dass in jedem Betrieb (und im besten Fall auch in jeder Familie) das Thema Hygiene auf den Prüfstand gestellt werden muss.
Umsetzung ist Pflicht, Papier nicht
Dafür muss nicht jedes Unternehmen ein Konzept niederschreiben, so stellen die Arbeitssicherheitsexperten klar. Aber eine Liste von Maßnahmen muss dennoch umgesetzt werden. Welches das sind, beschreiben zwei Dokumente: Im April hatte die Bundesregierung mit der Formulierung eines Arbeitsschutzstandards (hier zur Info) hektisch ein paar Pflöcke eingeschlagen, seit dem 20. August 2020 gibt es die SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel (hier zum Download).
Ganze Reihe von Stichworten
Stichworte sind die Einhaltung des Mindestabstands für Mitarbeiter und Kunden, die Ausstattung mit Mund-Nasen-Bedeckung und Persönlicher Schutzausrüstung, Handyhygiene, die Steuerung und Reglementierung des Mitarbeiter- und Kundenverkehrs, die Arbeitsplatzgestaltung inklusive Homeoffice, Dienstreisen und Meetings, Arbeitszeit und Pausengestaltung, die Nutzung von Sanitärräumen, der Kantine oder der Pausenräume. Und nicht zuletzt das Verhalten bei Verdachtsfällen sowie zwingend und final das Thema Unterweisung. Denn Pflicht ist auch eine aktive Kommunikation der neuen und alten Regeln.
Vorlagen bei den Berufsverbänden
Vorlagen für die Schutz- und Hygienekonzepte gibt es bei vielen Branchen- und Berufsverbänden, bei den IHKs und Handwerkskammern. Sicher schadet es aber auch nicht, im Detail einmal selbst darüber nachzudenken, was im eigenen Betrieb besser geregelt werden kann, um die Ausbreitung von Viren und anderen Krankheiten aktiv zu begrenzen. Denn dabei geht es nicht nur um Arbeitgeberpflichten. Sondern auch um ureigene Interessen eines sicheren Betriebsblaufs.
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