Bei finanziellen Einbußen überlegen Arbeitnehmer oft, Überstunden lieber auszahlen zu lassen, statt sie abzubummeln. Ob das geht, regelt der Arbeits- oder Tarifvertrag. Unternehmen und Mitarbeiter müssen dabei beachten: Wer sich Überstunden auszahlen lässt, muss diese voll versteuern.
Deutsche Arbeitnehmer leisteten laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in den vergangenen Jahren durchschnittlich zwischen 45 und 50 Überstunden. Der Mangel an qualifiziertem Personal lässt ihren Chefs kaum eine andere Möglichkeit, als Zusatzstunden leisten zu lassen. Besteht keine Chance zum Abfeiern, müssen Arbeitgeber Überstunden auszahlen. Das können Unternehmen, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag dies vorsieht oder es im Betrieb oder der Branche üblich ist. Meist ist die Entlohnung der Mehrarbeit vertraglich geregelt. Um Enttäuschung bei Arbeitnehmern zu vermeiden, sollten Firmenchefs erläutern, wie sich der Abzug von Steuern und Sozialabgaben auswirkt.
Überstunden sind nicht Teil des Gehaltes
Viele Arbeitsverträge regeln das Thema Überstunden zugunsten des Arbeitgebers, der natürlich möglichst keine Überstunden auszahlen will. Doch Klauseln, die generell das Ableisten von Überstunden ohne Bezahlung festlegen, sind meist ungültig. Pauschal „Erforderliche Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ in den Arbeitsvertrag zu schreiben – das geht nicht. Steht im Vertrag nicht deutlich, wann und in welcher Höhe möglicherweise Mehrarbeit zu leisten ist, hat er vor Gericht keinen Bestand. Wirksam sind solche Klauseln nur, wenn sie unbezahlte Überstunden auf ein übliches Maß begrenzen. Für weiteren Mehraufwand gibt es freie Tage, oder das Unternehmen muss die Überstunden auszahlen. Sieht der Tarifvertrag der jeweiligen Branche vor, Mehrarbeit finanziell zu entlohnen, können Arbeitnehmer Vergütung verlangen. Auch Unternehmen ohne Tarifbindung müssen Überstunden auszahlen.
Ausgezahlte Überstunden sind steuerpflichtig
Wer sich Überstunden auszahlen lässt, muss eins wissen: Es handelt sich um normalen Arbeitslohn, auf den Steuern und Sozialabgaben anfallen. Ausnahmen macht der Gesetzgeber nur bei Zuschlägen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Diese sind bis zu einem bestimmten Anteil steuerfrei. Netto bleibt daher oft weniger übrig als erwartet. Günstiger wird es, wenn Unternehmen zeitnah Überstunden auszahlen – etwa mit dem nächsten Monatslohn. Der Steuerberater beantwortet Fragen zu den Details und berechnet die Steuerlast.
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