Ab dem 1. Januar 2022 müssen rund 40 Millionen deutsche Führerscheine in fälschungssichere Exemplare nach einheitlichem EU-Standard umgetauscht werden. Bei der Gelegenheit werden auch alle Führerscheine in einer europaweiten Datenbank erfasst, um künftig besser als bisher Missbräuche zu verhindern.
Umgetauscht werden müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Dazu gehören die grauen oder roten Führerscheine aus einem papierähnlichen Material. Laut einer Umfrage von AUTO BILD haben noch fast ein Viertel aller Kraftfahrer den alten grauen „Lappen“, weitere 37 Prozent das rosafarbene Papier. Knapp 40 Prozent sind bereits mit dem Scheckkartenformat unterwegs.
Zwei Stufenpläne
Der Umtauschprozess soll bis zum 19. Januar 2033, abgeschlossen werden. Die Reihenfolge, in der Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen, regeln zwei zeitliche Stufenpläne. Durch dieses Vorgehen sollen lange Wartezeiten für die Betroffenen ebenso wie eine Überlastung der Straßenverkehrsbehörden vermieden werden.
Graue Führerscheine
Die erste Tabelle gilt für alle Führerscheine, die vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurden. Hier richten sich die Umtauschfristen nach dem Geburtsjahr des Fahrzeuginhabers:
Geburtsjahr Fristablauf
vor 1953 19.1.2033
1953 – 1958 19.1.2022
1959 – 1964 19.1.2023
1965 – 1970 19.1.2024
1971 oder später 19.1.2025
Rote Führerscheine
Für alle Führerscheindokumente, die nach dem 1.1.1999 ausgestellt wurden, gilt folgende Reihenfolge nach dem Jahr ihrer Ausstellung:
Ausstellungsjahr Fristablauf
1999 – 2001 19.1.2026
2002 – 2004 19.1.2027
2005 – 2007 19.1.2028
2008 19.1.2029
2009 19.1.2030
2010 19.1.2031
2011 19.1.2032
2012 – 18.1.2013 19.1.2033
Und so funktioniert es
Kraftfahrer können – unabhängig von allen Fristen – jederzeit ihren alten Führerschein gegen einen neuen umtauschen. Dafür muss man einen Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle (zumeist angesiedelt in den Straßenverkehrsämtern der Städte und Kreise) stellen. Hierfür muss ein Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein vorgelegt werden. Wer einen alten Papierführerschein hat, der von einer anderen Behörde ausgestellt wurde, muss zudem eine sogenannte Karteikartenabschrift beibringen. Die lässt sich oft online oder auch telefonisch anfordern und wird dann direkt an die zuständige Behörde geschickt.
Privilegien bleiben erhalten
Mit dem Umtausch gehen gewisse Privilegien der älteren Kraftfahrer nicht verloren, denn es gilt die Besitzstandsregel: Wer bisher die Klasse 3 hatte bekommt die neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E und darf weiterhin größere Anhänger ziehen. Ferner beinhaltet der EU-Führerschein verschiedene Codes für bestimmte Auflagen, Beschränkungen und Zusatzangaben. So gibt die Schlüsselzahl „01“ an, dass eine Sehhilfe benötigt wird.
Erneuern nach 15 Jahren
Der neue Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen man einen neuen. Und zwar erneut ohne Prüfung oder Gesundheitscheck. Die Aktualisierung dient auch der Fälschungssicherheit. Bei einzelnen Fahrzeugklassen sieht es jedoch anders aus: So muss man seinen Lkw-Führerschein alle fünf Jahre verlängern lassen, wenn man älter als 50 Jahre ist.
Umtausch kostet, Nichtumtausch auch
Der Umtausch des Führerscheins ist verpflichtend. Wer die Umtauschfrist verstreichen lässt und danach seinen alten Führerschein weiter verwendet, riskiert ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Und der Umtausch kostet Geld: 24 Euro, eventuell zuzüglich Versandkosten oder Expressgebühren.
Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © LeslieAnn – adobe stock