Alte Führerscheine bald umtauschen

Führerschein

Ab dem 1. Januar 2022 müssen rund 40 Millionen deutsche Führerscheine in fälschungssichere Exemplare nach einheitlichem EU-Standard umgetauscht werden. Bei der Gelegenheit werden auch alle Führerscheine in einer europaweiten Datenbank erfasst, um künftig besser als bisher Missbräuche zu verhindern.

Umgetauscht werden müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Dazu gehören die grauen oder roten Führerscheine aus einem papierähnlichen Material. Laut einer Umfrage von AUTO BILD haben noch fast ein Viertel aller Kraftfahrer den alten grauen „Lappen“, weitere 37 Prozent das rosafarbene Papier. Knapp 40 Prozent sind bereits mit dem Scheckkartenformat unterwegs.

Zwei Stufenpläne

Der Umtauschprozess soll bis zum 19. Januar 2033, abgeschlossen werden. Die Reihenfolge, in der Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen, regeln zwei zeitliche Stufenpläne. Durch dieses Vorgehen sollen lange Wartezeiten für die Betroffenen ebenso wie eine Überlastung der Straßenverkehrsbehörden vermieden werden.

Graue Führerscheine

Die erste Tabelle gilt für alle Führerscheine, die vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurden. Hier richten sich die Umtauschfristen nach dem Geburtsjahr des Fahrzeuginhabers:

Geburtsjahr                Fristablauf

vor 1953                     19.1.2033

1953 – 1958                19.1.2022

1959 – 1964                19.1.2023

1965 – 1970                19.1.2024

1971 oder später        19.1.2025

Rote Führerscheine

Für alle Führerscheindokumente, die nach dem 1.1.1999 ausgestellt wurden, gilt folgende Reihenfolge nach dem Jahr ihrer Ausstellung:

Ausstellungsjahr         Fristablauf

1999 – 2001                19.1.2026

2002 – 2004                19.1.2027

2005 – 2007                19.1.2028

2008                            19.1.2029

2009                            19.1.2030

2010                            19.1.2031

2011                            19.1.2032

2012 – 18.1.2013        19.1.2033

Und so funktioniert es

Kraftfahrer können – unabhängig von allen Fristen – jederzeit ihren alten Führerschein gegen einen neuen umtauschen. Dafür muss man einen Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle (zumeist angesiedelt in den Straßenverkehrsämtern der Städte und Kreise) stellen. Hierfür muss ein Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein vorgelegt werden. Wer einen alten Papierführerschein hat, der von einer anderen Behörde ausgestellt wurde, muss zudem eine sogenannte Karteikartenabschrift beibringen. Die lässt sich oft online oder auch telefonisch anfordern und wird dann direkt an die zuständige Behörde geschickt.

Privilegien bleiben erhalten

Mit dem Umtausch gehen gewisse Privilegien der älteren Kraftfahrer nicht verloren, denn es gilt die Besitzstandsregel: Wer bisher die Klasse 3 hatte bekommt die neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E und darf weiterhin größere Anhänger ziehen. Ferner beinhaltet der EU-Führerschein verschiedene Codes für bestimmte Auflagen, Beschränkungen und Zusatzangaben. So gibt die Schlüsselzahl „01“ an, dass eine Sehhilfe benötigt wird.

Erneuern nach 15 Jahren

Der neue Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen man einen neuen. Und zwar erneut ohne Prüfung oder Gesundheitscheck. Die Aktualisierung dient auch der Fälschungssicherheit. Bei einzelnen Fahrzeugklassen sieht es jedoch anders aus: So muss man seinen Lkw-Führerschein alle fünf Jahre verlängern lassen, wenn man älter als 50 Jahre ist.

Umtausch kostet, Nichtumtausch auch

Der Umtausch des Führerscheins ist verpflichtend. Wer die Umtauschfrist verstreichen lässt und danach seinen alten Führerschein weiter verwendet, riskiert ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Und der Umtausch kostet Geld: 24 Euro, eventuell zuzüglich Versandkosten oder Expressgebühren.


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © LeslieAnn – adobe stock