Auch für den Handel gibt es im neuen Jahr Einiges zu beachten:
Annahmepflicht für Elektroschrott
Supermärkte, die eine Verkaufsfläche ab 800 Quadratmetern haben und mehrmals im Jahr Elektrogeräte feilbieten, müssen ab Januar 2022 Elektroschrott annehmen. Bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimeter dürfen Verbraucher drei Altgeräte pro Geräteart abgeben, ohne Neuware zu kaufen. Bei größeren Apparaten gibt es das Rückgaberecht nur, wenn der Kunde zugleich ein Neuprodukt erwirbt. Die Rücknahmepflicht gilt künftig auch für Online-Elektrohändler. Supermarktbetreiber dürfen sich über eine sechsmonatige Übergangsfrist freuen; spätestens am 1. Juli 2022 müssen die Annahmestellen aber eingerichtet sein.
Das Aus für die Plastiktüte
Seit 2016 kosten Plastiktüten mindestens 5 Cent bezahlen, seither ist der Verbrauch um zwei Drittel zurückgegangen. Anfang 2022 folgt jetzt der Todesstoß: Kunststoffbeutel mit Wandstärken von 15 bis 50 Mikrometern – die klassische Einkaufstüten also – dürfen nicht mehr verkauft werden. Nur die ultradünnen Beutel, die es immer in der Obstabteilung gibt, bleiben mangels Alternative und aus hygienischen Gründen erlaubt.
Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © Syda Productions – adobe stock