NRW erstattet Hauskäufern jetzt zwei Prozent der Grundsteuer

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Der nordrhein-westfälische Landtag hat bei der Grunderwerbsteuer Entlastungen für selbstnutzende Wohneigentümer beschlossen. Die genauen Antragbedingungen sind nun bekannt. Interessierte können sich vorab online anmelden.

In diesem Jahr gibt es erstmals in Nordrhein-Westfalen ein Förderprogramm zur Entlastung bei der Grunderwerbsteuer. Insgesamt wurden dafür 400 Millionen Euro bereitgestellt. Wer ab dem 1. Januar 2022 ein Eigenheim, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück gekauft hat, kann sich vom Land NRW zwei Prozent des Kaufpreises erstatten lassen. Die entscheidende Bedingung: Es muss sich um selbstgenutztes Wohneigentum handeln oder auf dem Grundstück soll selbstgenutztes Wohneigentum gebaut werden. Auch wer ein Haus auf einem Erbbaugrundstück gekauft hat, kann die Förderung beantragen. Die Erstattung ist auf einen Kaufpreis von 500.000 Euro gedeckelt.

Förderanträge bei der NRW.Bank stellen

Die Förderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro können Käuferinnen und Käufer bei der NRW.Bank stellen. Auf ihrer Internetseite lassen sich die genauen Förderbedingungen nachlesen. Außerdem können sich selbstnutzende Wohneigentümer, die im Jahr 2022 eine Immobilie oder ein Grundstück in NRW gekauft haben, auf dieser Seite auch vorab für die Antragstellung registrieren. Sie werden dann von der NRW.Bank informiert, sobald die Anträge online eingereicht werden können.

Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Die genauen Förderbedingungen können ab sofort auf der Seite der NRW.Bank eingesehen werden. In aller Kürze: Förderberechtigt sind lediglich natürliche Personen. Dadurch wird ausgeschlossen, dass auch Unternehmen die Förderung in Anspruch nehmen können. Auch wenn die Immobilie von mehreren privaten Personen gekauft wurde, kann ein Antrag gestellt werden. Es muss jedoch mindestens einer der Käufer die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzen. Bei mehreren Käufern müssen alle Erwerber einen gemeinsamen Antrag stellen.

Programm beginnt rückwirkend

Das Programm gilt zudem nur für Kaufverträge, die in diesem Jahr notariell bekundet wurden. Auch wer nicht sofort die gekaufte Immobilie bewohnt, kann das Förderprogramm in Anspruch nehmen. Wird beispielsweise das zu beziehende Haus erst noch gebaut oder saniert, muss der Antragsteller erklären, dass er beabsichtigt, die Immobilie als Hauptwohnsitz zu nutzen. Innerhalb von drei Jahren muss dann eine Meldebescheinigung nachgereicht werden.

Unterlagen sind gefragt

Anträge auf Entlastung bei der Grunderwerbsteuer können – sobald dieses freigeschaltet wurde – über ein Online-Formular auf der Seite der NRW.Bank gestellt werden. Dabei müssen Sie die folgenden Informationen und Dokumente bereitstellen:

  • Ort der Immobilie
  • Ihre Bankverbindung
  • Ihre Steuer-ID
  • Kopie der Ausweisdokumente
  • notariell beurkundeter Kaufvertrag oder rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss eines Zwangsversteigerungsverfahrens
  • Grunderwerbsteuerbescheid
  • Zahlungsnachweis für die Grunderwerbsteuer
  • Meldebescheinigung nach Hauptwohnsitznahme
    (spätestens innerhalb von 3 Jahren nach Antragsstellung)

Höchste Grunderwerbsteuer in NRW

Als größter Posten bei den Kaufnebenkosten schlägt in NRW die Grundsteuer zu Buche. Schließlich erhebt Nordrhein-Westfalen mit 6,5 Prozent deutschlandweit den höchsten Steuersatz auf den Immobilienkauf. Die Folge: Die Grunderwerbsteuer schlägt beim Durchschnitts-Eigenheim in NRW mit beinahe 28.000 Euro zu Buche. Das entspricht über acht vollen monatlichen Haushaltsnettoeinkommen. Bei einer monatlichen Sparrate von 10 Prozent müsste ein Durchschnittshaushalt in NRW 82 Monate – also rund 7 Jahre – sparen, nur um die Grunderwerbsteuer bezahlen zu können.

Schnelle Übergangslösung

CDU und FDP im NRW-Landtag erfüllen mit ihrer „Zwischenlösung“ auf den letzten Metern eines ihrer Wahlversprechen. Eigentlich hatten die regierungstragenden Fraktionen auch versprochen, die Grunderwerbsteuer zu senken und einen Freibetrag einzuführen. Die neue Bundesregierung plant, den Ländern Freibeträge für Eigenheim-Käufer einzuräumen.

 


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © Foto Tijana – adobe stock