Umweltbundesamt fordert stark reduzierte Umsatzsteuer auf energetische Sanierungen

Solar Panals

Das Umweltbundesamt (UBA) spricht sich für die Absenkung der Mehrwertsteuer bei energetischen Sanierungen von Immobilien aus: Statt des üblichen Steuersatzes von 19 Prozent fordert die in Dessau-Rosslau ansässige Bundesoberbehörde in einem Positionspapier unter dem Titel „Entlastungspaket Klima und Umwelt“ einen ermäßigten Wert von fünf Prozent. Die veränderte EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie gebe den Mitgliedstaaten seit April größere Handlungsspielräume bei der Steuergestaltung. Und andere Staaten hätten bereits entsprechende Steuerkürzungen für die Immobiliensanierung umgesetzt.

Ökologie stärker berücksichtigen

Die Umsatzteuer sei in Deutschland durch unzählige Einzelregelungen gekennzeichnet, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Ökologische Belange würden jedoch nicht berücksichtigt und soziale Belange nur zum Teil. Neben dem Absenken der Mehrwertsteuer bei Sanierungen plädiert die nationale Umweltbehörde dafür, die sogenannte Verbrauchsteuer für Solaranlagen komplett abzuschaffen. Dies soll einen Anreiz für den Ausbau der Fotovoltaik auf Dächern schaffen. Niedriger besteuert werden soll auch der Einbau von Solarthermie-Anlagen und von elektrischen Wärmepumpen.

Andere Länder schon weiter

In anderen Ländern Europas ist die Energetische Sanierung längst von einem Teil der Umsatzsteuer befreit: Großbritannien und Zypern fordern fünf Prozent, Frankreich 5,5, Belgien und Portugal 6 Prozent. Spanien und Italien haben sich auf zehn statt sonst 21 oder 22 Prozent Umsatzsteuer geeinigt.

 


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © Robert Hoetink – adobe stock