In Berlin und Baden-Württemberg müssen Bauherren und Dachsanierer eine Strom erzeugende Photovoltaikanlage bauen. Pflicht auf jedem Neubau oder bei jeder Dachsanierung. Auf Bundesebene wird derzeit das Solaranlagenausbaubeschleunigungsgesetz (kurz: SolarBeschlG) diskutiert, es soll ab 2023 greifen. Parallel dazu wächst rasant die Zahl sogenannter Stecker-PV-Anlagen, die auch Balkon-Kraftwerke genannt werden. Die sind in der Regel nur ein bis zwei Module groß, werden an Balkonen montiert oder im Garten aufgestellt. Der so erzeugte Strom wird einfach über eine Steckdose ins hauseigene Netz eingespeist und direkt genutzt.
Klein-PV-Anlagen gibt es schon viele Jahre. Zum Einsatz kommen sie vor allem dort, wo mobil Strom erzeugt wird, zum Beispiel auf Wohnmobilen oder Wohnwagen. Oder wo es keinen Stromanschluss gibt, wie in einigen Schrebergärten oder in einsam gelegen Waldhütten.
Nachfrage explodiert geradezu
Der regelrecht explodierende Strompreis bringt Aufwind für die Branche. Monat für Monat entstehen neue Online-Shops, täglich laufen Shows auf TV-Shoppingsendern wie PearlTV, in denen nichts anderes mehr präsentiert wird als die PV-Kleinkraftwerke, gerne in Verbindung mit größeren Batteriespeichern. Bislang waren es eher Nischenprodukte; die Zahl montierter Anlagen dürfte aber in der Energiekrise dieser Tage extrem schnell ansteigen. Hauptmotiv für den Kauf ist die Angst vor dem Blackout, einem kompletten Stromausfall.
Plätz zum Aufstellen gibt es viele
Bei alle Stecker-Solargeräten handelt es sich per Definition um ein „Strom erzeugendes Haushaltsgerät“ als eine Photovoltaik-Anlage. Der Strom wird über die nächstbeste Steckdose ins Hausnetz eingespeist, lässt sich deshalb einfach und direkt im Haushalt verbrauchen. Die Modulsysteme können am Balkon montiert oder auf der Terrasse aufgerichtet werden. Jedes zweite Gerät wird auf einem Flachdach aufgeständert oder einfach in den Garten gestellt. Die Geräte gibt es derzeit mit einer Leistung von bis 600 Watt.
Einige Fragen vorab klären
Wem Haus und Hof nicht allein gehören, muss mit seinem Vermieter oder der Eigentumsgemeinschaft absprechen, ob diese eine Mini-PV-Anlage genehmigen. Laut Wohneigentumsgesetz (WEG) ist keine Einstimmigkeit notwendig, sondern lediglich eine mehrheitliche Erlaubnis. Offiziell müssen Solar-Steckergeräte im Marktstammregister gemeldet werden. Eine Studie der HTW Berlin und der Verbraucherzentrale NRW ergab jedoch, dass die wenigsten Anwender eine Anmeldung vornehmen – lediglich bei 10 bis 20 Prozent der Nutzer sei dies der Fall.
Keine Zweifel an Sicherheit
In Deutschland sind aktuell rund 200.000 dieser Systeme in Betrieb. Laut Verbraucherzentrale gilt die verwendete Technik als ausgereift und sehr sicher. Eine Sondersteckdose für den Anschluss des Solar-Geräts ist nicht notwendig, wenn eine Schuko-Steckdose vorhanden ist. Es wird jedoch dringend davon abgeraten, mehrere Module über eine Mehrfachsteckdose anzuschließen.
Eine Steckdose für jedes Gerät
Jedes Solar-Gerät gehört in eine fest installierte Steckdose. Ortsfeste Steckdosen müssen bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden, wohingegen nicht ortsfeste Einheiten keine Anmeldung benötigen. Es gibt bislang aber keine abschließende Definition, wann eine Steckdose ortsfest ist.
EEG bei Kleinanlagen außen vor
Bei steckbaren Solar-Geräten unter 10 kWp, die nicht in das öffentliche Netz einspeisen, findet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) keine Anwendung. Geräte, die in das öffentliche Netz eingespeist werden, können aber in den Anwendungsbereich des EEG fallen. Das Gesetz stellt jedoch keine allgemeinen Anforderungen an den Betrieb von Erzeugungsanlagen, wenn keine Vergütung in Anspruch genommen wird.
Anschluss können auch Laien
Der Anschluss des Solar-Geräts lässt sich durch einen Laien durchführen. Trotzdem sollten Elektro-Installateure die vorhandene Elektroinstallation vor dem Anschluss des Solar-Geräts prüfen. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: 1. Durch vorhandene Sicherungsautomaten lassen sich in Deutschland pro Haushalt maximal 2,6 Ampere (600 Watt, das entspricht zwei Modulen mit rund drei Quadratmetern Fläche) anschließen. Demnach sind Mini-PV-Anlagen davon ausgeschlossen. 2. Wenn Schraubsicherungen vorhanden sind, und die Sicherung des Stromkreises mit Solar-Gerät durch die nächstkleinere Sicherung ausgetauscht wurde.
Investition rechnet sich nach fünf Jahren
Ein Standardsolarmodul mit 300 Watt Leistung, das ohne Verschattungen montier ist, liefert jährlich rund 200 kWh Strom. Der Strombezug wird somit um die gleiche Menge reduziert, wenn sich der Strom direkt im Haushalt verbrauchen lässt. Bei einem durchschnittlichen Strompreis von 40 Cent werden somit jedes Jahr um die 80 Euro gespart. Stecker-Solargeräte mit Standard-Modulen kosten zwischen 350 und 500 Euro. Diese Investition lohnt sich demnach schon nach fünf bis sechs Jahren. Zusätzlich lassen sich bei einer Laufzeit von 20 Jahren circa 2,5 t CO2 einsparen.
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Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © Robert Poorten – adobe stock