Das Europäische Parlament hat Mitte März strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohngebäuden beschlossen. Nach ersten Schätzungen sollen europaweit rund 30 Mio., vor allem ältere Gebäude von einer Pflicht zur energetischen Sanierung betroffen sein, davon rund ein Fünftel in Deutschland. Diese Entscheidung ist Teil des größeren Plans der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden. Durch eine Pflicht zur Modernisierung sollen der Energieverbrauch und damit auch der CO2-Ausstoß reduziert werden. Die EU-Kommission schätzt, dass der Gebäudesektor für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und für rund 36 Prozent der CO2-Emissionen in der EU verantwortlich ist.
Ziel: Unter 130 kWh/(m²a)
Der Plan des EU-Parlaments sieht im Detail vor, dass Wohngebäude bis zum Jahr 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ vorweisen müssen. Das entspricht einem maximalen Endenergiebedarf von 160 KWh pro Quadratmeter und Jahr. Bis 2033 soll diese Anforderung dann auf die Energieeffizienzklasse „D“ (bis maximal 130 kWh/m²a) angehoben werden. Rund 15 Prozent der Gebäude eines Landes mit der niedrigsten Energieeffizienz entfallen laut Infos aus Brüssel auf die Klasse „G“ (bis 250 kWh/(m²a). Deutschland verfügt zusätzlich über die Effizienzklasse „H“, die mit der Einführung einer europaweit einheitlichen Regelung wegfallen würde. Nach Angaben des Immobilienverbands IVD fallen bundesweit allein mehr als sechs Millionen Häuser in die Effizienzklassen „G“ und „H“ und müssten daher schon bis 2030 saniert werden. Das entspräche einem Anteil von rund 40 Prozent aller Eigenheime.
Laute Kritik aus Berlin
Kritik kommt inzwischen nicht nur von Seiten der Eigentümer, sondern auch aus Berlin: Sowohl Bundesbauministerin Klara Geywitz als auch Bundesjustizminister Marco Buschmann sprachen sich gegen die Pläne der EU aus. „Ich werde keinen Vorschlag unterstützen, der einen technischen Sanierungszwang für einzelne Gebäude vorsieht“, sagte Geywitz gegenüber der Zeitung Bild am Sonntag. Sie forderte weiterhin einen Quartiersansatz, bei dem nicht der CO2-Ausstoß einzelner Häuser betrachtet wird, sondern jener ganzer Stadtteile oder Dörfer. Buschmann kritisierte insbesondere, dass durch die Sanierungspflicht zu hohe Kosten auf Haus- und Wohnungseigentümer zukommen würden. Zudem stellten sie einen juristisch „schwer zu rechtfertigenden Eingriff in das Eigentumsrecht“ dar.
Umsetzung dauert noch
Die Umsetzung der neuen EU-Vorschriften wird einige Zeit in Anspruch nehmen, da sie zuvor von den Mitgliedstaaten genehmigt werden müssen. Die EU-Kommission plant, bis 2024 konkrete Vorschläge zu machen, wie eine Umsetzung aussehen könnte.
Viele Details zur Sanierungspflicht sind deshalb bisher nicht geklärt. Auch den einzelnen EU-Ländern wird ein Gestaltungsspielraum eingeräumt. Doch die EU hat bereits signalisiert, dass es Härtefallregelungen geben wird. Sanktionen bei Nichterfüllung der Sanierungsvorgaben sind bisher nicht vorgesehen.
Sanierungspflicht kostet
Die Kosten der geforderten Sanierungen werden für viele Eigentümer von Immobilien eine große finanzielle Herausforderung darstellen: Zur Aufwertung eines Gebäudes in eine höhere Effizienzklasse werden in vielen Fällen sicherlich schon Einzelmaßnahmen ausreichen, beispielsweise die Dämmung der Fassade, ein neues Dach oder der Einbau hochisolierter Fenster. Dafür gibt es durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereits finanzielle Unterstützung. Klar ist aber, dass dieses Förderprogramm allein kaum ausreichen wird und sowohl EU als auch der Bund nachlegen müssen.
Mieten dürften steigen
Auch Mieter können nach Einschätzung von ImmoScout24 an den Kosten beteiligt werden. Denn anders als bei Instandsetzungsarbeiten können Modernisierungskosten in Form einer Mieterhöhung umgelegt werden, jedoch nicht um mehr als acht Prozent der Jahresmiete. Auch müssen Mieter mindestens drei Monate vor Beginn der Modernisierungsarbeiten schriftlich darüber informiert werden; sowohl über die Art der Modernisierung als auch die erwartete Mieterhöhung.
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Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © Africa Studio – adobe stock