Decarbonisierung: Förderung für kleine und kleinste Unternehmen

Zwei Handwerker arbeiten draußen an einem Haus

In diesem Jahr ist die überarbeitete Richtlinie des Förderprogramms „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) in Kraft getreten. Ziel ist es, auch kleine und kleinste Unternehmen darin zu unterstützen, in ihrem Maschinenpark von fossilen auf erneuerbare Energieträger umzusteigen.

Zu dem umfangreichen Maßnahmenpaket gehört die Einführung eines neuen Moduls Nr. 6, das sich ausschließlich an die kleinen Unternehmen richtet. Diese können über die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) für den Austausch oder den Umbau von Anlagen, die bisher mit fossilen Energien betrieben wurden, eine Förderung beantragen. Und zwar ohne, dass hierfür das Erstellen eines Einsparkonzeptes erforderlich ist.

Austausch und Umbau förderfähig

Gegenstand der Förderung sind der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch ausschließlich erneuerbar zu betreibende Neuanlagen. Oder die Umrüstung vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl), oder mit aus Erdgas, fossilem Öl (Mineralöl) oder Kohle gewonnenen Energieträgern betrieben werden, so dass diese Anlagen künftig ausschließlich mit erneuerbarer Energie zu betreiben sind. Zugelassen sind dabei folgende Möglichkeiten zur direkten Nutzung dieser Energiequellen/-träger: Erneuerbare geothermische-/hydrothermische/aerothermische Quellen (Erdwärme, Luftwärme und Wärme aus Wasser), Sonnenstrahlung und Abwärme.

Bis zu 33 Prozent Zuschuss

Das Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßmaßnahmen, einschließlich Nebenkosten, muss mindestens 2.000 Euro betragen. Die Förderung erfolgt wahlweise entweder nach der De-minimis-Verordnung (De-minimis-VO) oder nach Art. 17 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und ist auf einen Förderbetrag von 200.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Förderquote beträgt 33 Prozent bei einer Förderung nach De-minimis VO und 20 Prozent bei einer Förderung nach AGVO. Nebenkosten, beispielsweise Kosten für Transport und Anschluss, sind auf 33 Prozent der förderfähigen Investitionskosten begrenzt. Weitergehende Informationen finden sich online unter www.kfw.de/295. Bei der Beantragung helfen die Firmenkundenbetreuer ihrer Volksbank.

 


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © romaset – adobe stock