Burgen, Schlösser, historische Gärten, Herrenhäuser, Gutshöfe und ehemalige Klöster, aber auch Bürger- und Bauernhäuser, Mühlen und Scheunen sowie Industrieanlagen stellen als Zeugen unserer Vergangenheit ein einzigartiges kulturelles Erbe der deutschen Geschichte dar.
Ziel des Förderprogramms des Vereins
Kulturdenkmäler für die Allgemeinheit zugänglicher zu machen – das ist das Ziel des Förderprogramms, bei dem der nachhaltige Tourismus im Vordergrund steht. Als Eigentümer oder Besitzer historischer Bauten kann man sich um einen Förderzuschuss in Höhe von 20.000 bis 50.000 Euro bewerben.
Historische Quartiere
Durch diese finanziellen Fördermittel, die der Verein dank einer großzügigen Spende von Airbnb bereitstellen kann, sowie eine begleitende fachliche Beratung soll eine denkmalgerechte (Teil-)Sanierung der Bauwerke und die Sicherstellung sinnvoller Nutzungskonzepte für kulturtouristische Übernachtungsangebote, ermöglicht werden. Zudem sollen die damit zu erzielenden Einnahmen einen Beitrag zur Finanzierung des Erhalts des jeweiligen Denkmals darstellen.
Offen für viele
Sowohl private Eigentümer und Besitzer historischer Objekte als auch Fördervereine, Stiftungen, Kirchengemeinden oder Kommunen können so unterstützt werden, Ihre deutschlandweit einzigartigen und geschichtsträchtigen Gebäude in einer besonderen Form erlebbar zu machen.
Kriterien für das Förderprogramm
Die Auswahl der unter Denkmalschutz stehenden historischen Gebäude, die im Rahmen des Förderprogramms unterstützt werden, erfolgt nach der Erfüllung folgender Kriterien: 1. Denkmalpflegerische und architektonische Besonderheiten; 2. Stärkung ländlicher Regionen und 3. Identitätsstiftendes Alleinstellungsmerkmal.
Spende von Airbnb
Vergleichbar mit einer Jury, ist mit Vertretern des Vereins Schlösser und Gärten in Deutschland und weiteren namhaften Persönlichkeiten und Multiplikatoren aus Politik, Medien, Kultur, Denkmalschutz und Tourismus besetzt. Diese kommen von bekannten Fachorganisationen, Verbänden und Einrichtungen, wie beispielsweise der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD), dem deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK), dem Deutschen Tourismusverband (DTV) und der touristischen Buchungsplattform Airbnb. Im Juni werden die Gewinner der ersten Förderrunde bekannt gegeben, bevor dann im dritten Quartal 2023 die nächste Bewerbungsrunde startet.
Zweimal jährlich anfragen
Antragsstellende können zweimal jährlich – im Frühjahr und im Herbst – Antragsformulare über diese Webseite des Vereins Schlösser und Gärten in Deutschland abrufen. Diese Anträge sind dann, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, innerhalb der angegebenen Frist elektronisch einzureichen. Nach einer fachlichen Prüfung und Empfehlung zur Förderung durch eine Fachkommission folgt die finale Nominierung der zu fördernden Projekte durch einen Programmbeirat.
Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © Hydebrink – adobe stock