Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen verrät jedes Jahr, wen und was die Finanzämter genauer unter die Lupe nehmen sollen. Sie ist bisher die einzige Landesfinanzbehörde, die ihre Prüfungsschwerpunkte z. B. an Steuerberaterinnen und -berater herausgibt. Ihre Liste gilt zwar nur für die Finanzämter in NRW, gilt aber auch als ein guter Anhaltspunkt, was bundesweit verstärkt kontrolliert wird. Diese fünf Punkte werden bei den Steuererklärungen für 2023 genau geprüft:
- Verkauf und Vermietung über Online-Plattformen
Seit 2023 gibt es neue Regelungen für Online-Verkäufe, die sich in diesem Jahr erstmals in der Steuererklärung bemerkbar machen. Plattformen wie Airbnb, Vinted, eBay oder Kleinanzeigen müssen dem Finanzamt melden, wenn man im letzten Jahr entweder 30 Verkäufe oder mehr getätigt oder mindestens 2.000€ Umsatz erzielt hat. Die Meldung für dieses Jahr ist bereits erfolgt, Stichtag war der 31. März. Verkaufserlöse und Mieteinnahmen sollten deshalb wahrheitsgemäß und korrekt in der Steuererklärung angegeben werden. Je nach Höhe droht auch eine Einstufung als gewerblicher Verkäufer.
- Vermietung von Immobilien
Bei den Vermietern von Immobilien schaut das Finanzamt genauer auf die Steuererklärung 2023. Im Fokus sind die Höhe der Mieteinnahmen und Werbungskosten ebenso wie die Abschreibung der Gebäude, die je nach Alter der Immobilie zwischen 2% und 3% der Anschaffungskosten beträgt. Bei erstmaliger Vermietung bzw. im ersten Jahr sollte die Abschreibung anteilig angesetzt werden. Hier ist Vorsicht geboten, da bei der Berechnung erfahrungsgemäß häufig Fehler passieren und die Finanzämter „neue“ Immobilienvermieterinnen und -vermieter daher besonders im Visier haben.
- Neuer Mietwohnraum
Um in Deutschland mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, hat die Bundesregierung als Anreiz eine degressive Abschreibung (sog. degressive AfA = Absetzung für Abnutzung) für den Mietwohnungsneubau geschaffen. Konkret: Wer Mietwohnungen baut, wird steuerlich begünstigt. Die Abschreibung beträgt jährlich 5% und kann sechs Jahre lang genutzt werden. Zusätzlich gibt es auch noch eine Sonderabschreibung für Neubauten mit dem energetischen Gebäudestandard EH40/QNG. Da dies finanziell lukrativ ist, wird das Finanzamt hier besonders genaue Nachweise verlangen, ob tatsächlich, wann und zu welchem Zweck der Neubau entstanden ist
- Energetische Sanierung des Eigenheims
Falls 2023 eine energetische Gebäudesanierung durchgeführt wurde, kann man bis zu 20% der Sanierungskosten steuerlich absetzen und damit bis zu 40.000€ Steuern sparen. Allerdings kann dieser Steuervorteil leicht ausgenutzt oder eine Sanierung sogar vorgetäuscht werden. Das Finanzamt wird die Belege zur Sanierung also genau prüfen und möglicherweise zusätzliche Nachweise verlangen, dass die Arbeiten tatsächlich ausgeführt wurden.
- Verluste ausweisen
Selbstständige und Unternehmen, die Verluste ausweisen, müssen diese korrekt verbuchen und verrechnen. Seit 2020 können solche Verluste leichter mit anderen Steuerjahren verrechnet werden. Da hier ein höheres Risiko für Steuerhinterziehung besteht, nimmt das Finanzamt die Buchhaltung auch in diesem Jahr genau unter die Lupe.
Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © Gina Sanders – adobe stock