Kassenmeldepflicht 2025: Wichtige Informationen für Unternehmen

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Die Kassenmeldepflicht betrifft alle Unternehmen, die eine elektronische Kasse oder ein Kassensystem nutzen. Sie dient der Transparenz und Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Ab 2025 treten neue Fristen und Anforderungen in Kraft. Unternehmen sollten sich frühzeitig informieren, um Bußgelder oder steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Umfang der Meldepflicht

Die Meldepflicht gilt für elektronische Kassensysteme mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE). Unternehmen, die eine Registrierkasse verwenden, müssen diese dem Finanzamt melden. Dazu gehören Angaben zur Art der Kasse, Seriennummer und eingesetzter Sicherheitssoftware. Auch Updates oder ein Austausch der Kasse sind meldepflichtig.

Elektronische Verfahren

Die Meldung erfolgt über das elektronische Meldeportal der Finanzverwaltung. Unternehmen benötigen dafür eine steuerliche Identifikationsnummer und Zugangsdaten zum ELSTER-Portal. Nach der Registrierung können Kassen online gemeldet, aktualisiert oder abgemeldet werden. Automatisierte Schnittstellen erleichtern diesen Prozess für Unternehmen mit mehreren Kassensystemen.

Fristen der Meldung in 2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle bisher nicht gemeldeten Kassensysteme dem Finanzamt angezeigt werden. Neue Kassen sind innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme zu melden. Bei einer Außerbetriebnahme oder einem Austausch gilt dieselbe Frist. Wer die Fristen überschreitet, riskiert steuerliche Nachteile oder Sanktionen.

Anforderungen an die Meldung

Die Meldung muss vollständig und korrekt erfolgen. Dazu gehören Informationen zur Kassenart, Hersteller, Modellbezeichnung, Seriennummer und der verwendeten Technischen Sicherheitseinrichtung. Änderungen an der Sicherheitssoftware sind ebenfalls zu dokumentieren. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu Nachfragen durch das Finanzamt führen.

Die Kassenmeldepflicht erfordert eine fristgerechte und exakte Meldung aller elektronischen Kassensysteme. Unternehmen profitieren von einer frühzeitigen Vorbereitung, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Nutzung des elektronischen Meldeverfahrens erleichtert die Abwicklung und sorgt für Rechtssicherheit im Betriebsalltag.


Autor:
Volksbank in Ostwestfalen – Bild © cherryandbees – adobe stock