Unternehmen, die keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen und eine Betriebsgröße von mehr als 20 Mitarbeiter haben, haben ab 2024 mit einer deutlich höheren Ausgleichsabgabe zu rechnen.
In Deutschland sind Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen oder ihnen gleichgestellten Personen zu besetzen. Ist das nicht der Fall, muss die sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen. 2024 steigt diese Abgabe laut eines Gesetzbeschluss vom 13. Juni 2023.
Und das sind die Sätze ab 1. Januar 2024:
Pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz werden monatlich fällig:
- 140 Euro bei einer Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen von drei Prozent bis weniger als fünf Prozent.
- 245 Euro bei einer Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen von zwei Prozent bis weniger als drei Prozent.
- 360 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von mehr als null Prozent bis weniger als zwei Prozent.
- Neu dazu kommt die vierte Stufe: 720 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von null Prozent.
Aber warm gibt es diese Abgabe in Deutschland überhaupt?
Unternehmen, die keine oder nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen, haben auch keine oder weniger Kosten zum Beispiel, um Arbeitsplätze behindertengerecht zu gestalten. Die Abgabe soll so die unterschiedliche finanzielle Belastung ausgleichen. Durch den finanziellen Malus sollen Unternehmen aber auch dazu motiviert werden, mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen und dadurch die Abgabe zu verringern oder komplett einzusparen.
Sonderregelung für kleinere Betriebe
Für kleine Betriebe gibt es allerding Ausnahmen bei der Abgaberegelung. So müssen Unternehmen, die weniger als 20 Mitarbeiter haben, keine Abgabe zahlen. Bei 20 bis weniger als 40 Arbeitsplätzen muss ein schwerbehinderter Mensch beschäftigt sein, bei 40 bis weniger als 60 Angestellten müssen zwei Arbeitsplätze von schwerbehinderten Menschen eingenommen werden, um keine Abgabe zu zahlen. Sollte man keinen eingeschränkten Mitarbeiter beschäftigen kommt es bei 20 bis weniger als 40 Mitarbeitern kommt es zu einer Zahlung von 210 Euro pro Monat. Für Betriebe zwischen 40 und weniger als 60 Arbeitsplätzen gibt es eine Staffelung:
- 140 Euro p.a., wenn ein bis weniger als zwei schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden,
- 245 Euro p.a., wenn weniger als ein schwerbehinderter Mensch beschäftigt wird.
- 410 Euro p.a., wenn kein schwerbehinderter Mensch angestellt ist.
Alle Unternehmen müssen bis Ende März 2024 ihre Beschäftigungsdaten bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) einreichen. Die erhöhte Ausgleichsabgabe wird dann erstmals im Jahr 2025 fällig.
Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © Dragana Gordic – adobe stock