Abwrackprämie für alte Nutzfahrzeuge

Abwrackprämie für alte Nutzfahrzeuge

In Kürze startet das Bundesverkehrsministerium eine Abwrackprämie für den Austausch alter gegen neue Lkw mit sauberen Antrieben. Zuständig für die Abwicklung des sogenannten Förderprogramms zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (ENF 2021) ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Die finanzielle Zuwendung vom Staat umfasst Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, erfolgt nach dem Windhundprinzip und muss nicht zurückgezahlt werden. Sie soll angesichts der schwierigen Wirtschaftslage in der Corona-Krise nicht nur den Unternehmen mit gewerblichen Güterverkehren und Herstellern von Nutzfahrzeugen helfen, sondern auch zum Klimaschutz beitragen.

Neue müssen Euro-6 entsprechen

Antragsteller erhalten demnach bis zu 15.000 Euro Beihilfe, wenn sie im Jahr 2021 produzierte Lkw anschaffen, die die Anforderungen der Abgasstufe Euro 6 erfüllen (mit Diesel-, LNG- oder CNG-Antrieb) und gleichzeitig alte Lkw der Schadstoffklasse Euro 0 bis 5 verschrotten lassen. Diese Höchstsumme gibt es jedoch nur, wenn ein Lkw der Schadstoffklasse Euro 5 und EEV „vollständig unbrauchbar“ gemacht wird. 10.000 Euro gibt es, wenn der alte Lkw der Euro-4-Norm oder schlechter entsprach. Zudem muss das alte Fahrzeug mindestens über die vergangenen zwölf Monate in Deutschland zugelassen gewesen sein – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung. Und die Die Verschrottung ist bis Ende 2021 nachzuweisen.

Alte müssen bis Jahresende verschrottet werden

Die Förderung gibt es laut der Richtlinie auch für den Umstieg auf moderne schwere Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff/Brennstoffzellen- und Elektroantrieb. Voraussetzung für einen staatlichen Zuschuss zur Flottenerneuerung ist in jedem Fall, dass die neu zugelassenen Fahrzeuge anschließend für mindestens 24 Monate im Unternehmen bleiben, mit rollwiderstandsoptimierten Reifen ausgestattet sind sowie mit Abbiegeassistenten aus- oder nachgerüstet werden müssen.

Anträge ab 26. Januar 2021

Als zusätzlichen Investitionsanreiz gibt es einen Zuschuss von bis zu 5000 Euro zum Kauf oder Leasing von intelligenter Trailer-Technologie – zum Beispiel zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Ansteuerung für Auflieger und Anhänger oder aerodynamische Anbauteile. Voraussetzung ist, dass das BAG die Förderung für einen neuen Lkw im Fall der Verschrottung eines Bestandsfahrzeugs bewilligt. Die Höhe der Beihilfe für die Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie beträgt bis zu 60 Prozent des Preises. Der Rechnungsnachweis muss spätestens bis zum 31. Dezember 2021 vorliegen.

800.000 maximal pro Fuhrpark

Insgesamt stellt das Bundesverkehrsministerium für das Flottenerneuerungsprogramm rund 500 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung ist auf 800.000 Euro pro Antragsteller begrenzt. Das Programm ist bis zum 30. Juni 2021 befristet und soll nach Ausschöpfen der Mittel nicht mehr verlängert werden. Die Anträge sind beim BAG zwischen dem 26. Januar und dem 15. April 2021 einzureichen unter: https://antrag-gbbmvi.bund.de


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Unternehmen OWL – Bild © mezzotint_fotolia – stock.adobe.com