Bei der 4-Tage-Woche sind der Ausgestaltung Grenzen gesetzt

Symbolbild zum Thema 4 Tage Woche in Deutschland

Alles redet über die 4-Tage-Woche. Aber ist die Einführung in meinem Betrieb sinnvoll und möglich? Diese Frage bewegen momentan Unternehmerinnen und Unternehmer aus allen Branchen. Umfangreiche Tests in mehreren Ländern ergaben, dass darunter die Produktivität der Firmen nicht leidet. Ein Tag mehr Freizeit pro Woche ist ein gutes Argument im Wettbewerb um Fachkräfte. Arbeitsrechtlich ist bei der Einführung einer 4-Tage-Woche jedoch einiges zu beachten.

 4-Tage-Woche: Diese Modelle sind möglich

100-80-100-Modell: Die Angestellten arbeiten 80 Prozent ihrer bisherigen Arbeitsstunden an vier Tagen – beispielsweise 32 Stunden anstatt bisher 40. Sie erhalten volles Gehalt.

Belgisches Modell: Die Angestellten verteilen ihre Arbeitsstunden auf vier Tage – beispielsweise zehn Stunden pro Tag bei einer 40-Stunden-Woche. Sie erhalten volles Gehalt. Aber: Schwangere und Stillende dürfen nicht länger als 8,5 und Minderjährige nicht länger als acht Stunden am Tag arbeiten.

Kombination aus Arbeitszeitverkürzung und Verteilung auf vier Tage: Statt einen ganzen Arbeitstag zu streichen, können Unternehmen auch die Wochenarbeitszeit um ein paar Stunden kürzen. Zum Beispiel von 40 auf 38 Stunden mit vier Tagen à 9,5 Stunden.

Modell „Teilzeit ohne Lohnausgleich“: Angestellte arbeiten 80 Prozent ihrer bisherigen Arbeitsstunden an vier Tagen – beispielsweise 32 Stunden anstatt bisher 40. Sie erhalten 80 Prozent Gehalt. Ein Recht auf Teilzeit ist für Arbeitnehmer schon seit 2001 gesetzlich verankert.

 4-Tage-Woche: Diese Regeln sind zu beachten

Auch bei der 4-Tage-Woche gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes:

Wochenhöchstarbeitszeit: Gesetzlich erlaubt sind bis zu 48 Arbeitsstunden pro Woche.

Tageshöchstarbeitszeit: Länger als zehn Stunden am Tag dürfen Angestellte in Deutschland nicht arbeiten.

Überstunden: Unternehmen, die bei der 4-Tage-Woche auf das „Belgische Modell“ setzen und 40 Arbeitsstunden auf vier Tage verteilen, büßen wegen der Tageshöchstarbeitszeit Flexibilität ein: Überstunden sind an regulären Arbeitstagen nicht mehr möglich; Mehrarbeit kann nur an einem der eigentlich freien Tage geleistet werden.

Pausen und Ruhezeiten: Genau wie die Obergrenze für die Arbeitszeit müssen auch die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten bei einer 4-Tage-Woche eingehalten werden: Das Arbeitszeitgesetz schreibt mindestens 30 Minuten nach sechs Arbeitsstunden und 45 Minuten nach neun Stunden vor. Zwischen zwei Schichten müssen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen.

Urlaubsanspruch: Unternehmen sollten unbedingt daran denken, die Urlaubslänge an die 4-Woche anzupassen, raten Arbeitsrechtler. Gut formulierte Arbeitsverträge enthalten eine Klausel dazu, dass eine Veränderung der Arbeitstage auch zu einem veränderten Urlaubsanspruch führt. Das Bundesurlaubsgesetz sieht 24 Tage Urlaub im Jahr vor. Es geht jedoch von einer Sechs-Tage-Woche aus – sodass sich umgerechnet ein Monat Urlaubsanspruch pro Mitarbeiter und Jahr aus dem Gesetz ergibt. Bei einer 4-Tage-Woche sinkt die Mindestzahl an Urlaubstagen entsprechend auf 16 Tage im Jahr. Wer bisher 30 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche gewährt hat, kommt auf 24 Tage bei vier Tagen. Es lohnt sich, den Urlaubsanspruch genau mit dem Team durchzugehen. Denn der vermeintliche Verlust von Urlaubstagen sind ein Thema, das häufig zu Konflikten führt.

Feiertage: Ob Mitarbeiter Feiertage an einem anderen Tag nacharbeiten müssen, hängt davon ab, was im Vertrag steht. Üblicherweise vereinbaren Arbeitgeber bei einer 4-Tage-Woche feste Arbeitstage. In diesem Fall müssen die Beschäftigten Feiertage, die auf einen dieser Arbeitstage fallen, nicht nacharbeiten. Wurde ein flexibler Einsatz vereinbart, kann der Arbeitgeber verlangen, dass an einem anderen Tag gearbeitet wird. Das ist jedoch eher kontraproduktiv. Montag und Freitag sind die besonders beliebten freien Tage.

Arbeitsvertrag: Das Nachweisgesetz schreibt vor, dass die Änderung wesentlicher Arbeitsbedingungen Mitarbeitern schriftlich mitgeteilt werden müssen. Meistens probieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die 4-Tage-Woche in einer Testphase aus. Auch die Bedingungen für diesen Zeitraum sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag festhalten.

Stress: Im Unternehmen gibt der Arbeitgeber die Richtung vor. Doch sein Weisungsrecht hat Grenzen. Das gilt für Arbeitszeit, Pausen, Arbeitsort, Arbeitsinhalt und Kleidung gilt. Deshalb sollte auch eine 4-Tage-Woche einvernehmlich ausgestaltet werden. Eine Einführung für viele und Verweigerung für wenige ist nicht zulässig. Auch gibt es eine Mitbestimmungspflicht durch den Betriebsrat. Gelingt der Konsens nicht, droht Abwanderung statt Arbeitgeberattraktivität.

 


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © bluedesign – adobe stock