Burnout frühzeitig erkennen

Burnout Pflege Leistungsträger

Im noch gültigen Krankheitsverzeichnis ICD-10 suchen die Ärzte noch vergebens, ab 2022 soll Burnout als „Überlastung am Arbeitsplatz“ eine eigene Kennziffer bekommen. Denn dass Burnout eine schwerwiegende Erkrankung ist, ist mittlerweile sowohl bei Medizinern wie bei Arbeitgebern unumstritten. Doch wie erkennt man die Überlastung von Mitarbeitenden, Kolleginnen und Kollegen oder bei sich selbst? Die Ausprägungen sind vielfältig. Aber folgen meist einem Muster.

Die ersten Anzeichen eines Burnouts sind zumeist noch diffus: Schlafstörungen, Magen- und Darmbeschwerden oder häufiges Kopfweh. Oder innere Unruhe. Deutlich wird die Krankheit immer dann, wenn mehrere Symptome zu einem ersten Final führen, der anhaltenden Erschöpfung. Als Kardinalzeichen gilt, wenn die üblichen Erholungsphasen nicht mehr ausreichen, um Wohlbefinden, Lebensqualität und Leistungsfähigkeit wieder herzustellen. Wer mehrere Wochenenden hintereinander schlafend verbringt, steckt schon mittendrin.

Anhaltende Erschöpfung

Als zweite Stufe des Burnouts gilt die sogenannte Depersonalisierung. Der oder die Betroffene erleben sich als fremd und unwirklich, nimmt Aufgaben nicht mehr ernst oder begegnet Kunden und Kollegen distanziert bis ungewohnt zynisch. Kein Wunder, das dem ein unmittelbares Erleben von Misserfolg folgt. Die Betroffenen erleben sich als ineffektiv, zweifeln am Sinn ihrer Arbeit und beginnen, sich nutzlos zu fühlen. Unerkannt kann Burnout zur kompletten Arbeitsunfähigkeit führen. Oder sogar im Suizid enden.

Heilung durch Achtsamkeit

Die Heilung beginnt mit der Selbsterkenntnis und dem Outing. Lebenspartner, Kollegen aber auch Chefs sollten sich nicht scheuen, die Erkrankten auf erlebte Symptome anzusprechen. Je früher eine Behandlung beginnt, desto besser sind die Chancen auf Heilung. Und die ist oft sehr komplex, beginnt mit Verhaltensreflektion, der Suche nach einem Ausgleich zur Arbeit und dem Streben, künftig besser auf sich acht zu geben. Ziel ist eine ausgewogene Work-Life-Balance. Die bedeutet aber auch, dass die Leistungsträger von einst danach nicht mehr als 8 Stunden am Tag verfügbar sind. Wenn überhaupt.

Prävention ist Arbeitgeberpflicht

Das erklärt, warum Arbeitgebende Burnout aktiv verhindern sollten. Seit 2013 sind sie durch den § 5 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet in ihrer Gefährdungsbeurteilung auch psychische Belastungen zu berücksichtigen. Dabei hilft auch die DIN ISO 10075. Gefragt sind auch die Arbeitnehmervertretungen, schädliche Fehlbelastungen zu detektieren.

Ja-Sager besonders gefährdet

Angeraten ist, in verhaltenspräventive Maßnahmen die Seminare für Selbstmanagement, Selbststeuerung oder Selbstregulierung zu investieren. Oder Führungskonzepte zu überprüfen. Wenn man ebenso aufmerksam wie ehrlich ist, wird man die Gefährdeten im Unternehmen schnell ausgemacht haben – sie finden sich besonders oft in allen Schlüsselpositionen vom Empfang bis zu den Entscheidungsträgern. Und dort vor allem unter denen, die schlecht Nein sagen können.


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Unternehmen OWL – Bild ©  H_Ko – adobe stock