Mit dem ab 2. August geltenden Fondsstandortgesetz soll Deutschland wirtschaftlich attraktiver für Investoren werden. Aufsichtsrechtliche und steuerliche Regeln sollen dadurch verbessert, aber auch EU-Recht umgesetzt werden. Investments erleichtern Zu den konkreten Änderungen zählen, dass die Verwaltungsgebühren von Wagniskapitalfonds umsatzsteuerfrei gestellt werden. Inhalt ist auch ein Bürokratieabbau bei der Fondsverwaltung. Mitarbeiterbeteiligungen
