Geflüchtete aus der Ukraine haben in der EU einen Sonderstatus. Denn für Sie gilt seit 2001 die Massenzustrom-Richtlinie aus Brüssel. Diese sichert ihnen eine Arbeitserlaubnis. Mehr noch: Ukrainer dürfen bereits arbeiten, während ihr Antrag auf Aufenthaltserlaubnis noch läuft. Sie brauchen nur eine Fiktionsbescheinigung. Für zwei Branchen sind die Flüchtlinge aus
