Wer Azubis wie Ausgelernte nutzt, sollte ab sofort damit rechnen, die Lohndifferenz nachzahlen zu müssen. Ein entsprechendes Grundsatzurteil hat jetzt das Arbeitsgericht Bonn gefällt. Dem Urteil lag folgender Fall zugrunde: Ein Gebäudereinigermeister hatte seinen neuen Lehrling weder bei der Innung angemeldet noch bei der Berufsschule. Auch einen Ausbildungsplan gab es
