Viele Unternehmerinnen und Unternehmer ärgern sich, dass der Staat an ihrem Firmenwagen mitverdient. Denn Monat für Monat sind 1 Prozent des Bruttolistenpreises als vermeintliches Gehalt zu versteuern. Und das sind schon bei der oberen Mittelklasse schnell 700 Euro, oft auch deutlich mehr. Dem auszuweichen, ist möglich, aber nicht ganz einfach.
Anfangs war es nur für jene gedacht, die unter der Corona-Krise am meisten gelitten haben: die Pflegekräfte in Krankenhäusern und Altenheimen. Jetzt gilt sie für alle Arbeitnehmer: die Corona-Prämie. Arbeitgeber können Ihren Mitarbeitern bis zum Jahresende maximal 1.500 Euro steuerfrei auszahlen. Und so hat sich der Gesetzgeber das gedacht: Um
Ausscheidende Unternehmerinnen und Unternehmer und deren Nachfolger können im Rahmen einer Unternehmensnachfolge mit erheblichen Steuerbelastungen konfrontiert werden. Mögliche Steuerarten sind dabei Erbschaft- und Schenkungsteuer, Einkommensteuer sowie Grunderwerbsteuer, die je nach Form der Eigentumsübertragung zu entrichten sind. Eine derartige Steuerbelastung kann einerseits die Altersversorgung des Übergebers einschränken, andererseits den Fortbestand des