Der Tod ist nicht das größte Risiko

Notfallkoffer

Viele Selbstständige und Unternehmer sehen im eigenen Tod das größte Risiko für die eigene Firma. Doch das ist mitnichten so, denn viele haben gerade dafür bereits gut vorgesorgt, ein Testament verfasst, eine gute Lebensversicherung bespart. Das größte Risiko ist ihr gesundheitsbedingter Ausfall. Der Gau beginnt dort, wenn die Chefin oder der Chef eines Morgens nicht mehr kommen, mittelfristig oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, den Betrieb fortzuführen.

Das höchste Risiko tragen die Inhaber einer Einzelfirma und die alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder GmbH & Co. KG. Dort, wo es Mitgesellschafter und Mitgeschäftsführer gibt, brennt es nicht so sehr, dann gibt es Entscheider, die bestimmen können, wie es weitergehen soll. Auch AGs, die in der Regel mehr als einen Vorstand haben, können entspannt bleiben – für den Fall der Fälle gibt es Aufsichtsräte, die Nötiges veranlassen können.

Vollmachten nötig

Gibt es all das nicht, dann braucht es neben guten Mitarbeitenden vor allem eines, eine Vorsorgevollmacht, die auch das Unternehmen einbezieht. Im Idealfall besteht diese aus drei Teilen, einem allgemeinen Teil, einer Vollmacht für alle Gesundheitsfragen und eine Generalvollmacht, die den Betrieb am Laufen hält. Für die ersten beiden Themen werden häufig die Ehefrau oder erwachsene Kinder als Bevollmächtigte eingesetzt. Arbeiten diese nicht im Betrieb mit, ist es bezogen auf das Unternehmen oft eine fachlich versierte, familienfremde Person.

Hinweise hilfreich

Und diese sollte nicht nur Rechte an die Hand bekommen sondern auch Hinweise, wie die Chefin oder der Chef sich ein angemessenes Handeln vorstellen. Wird eine Fortführung empfohlen? Ein Verkauf an den Wettbewerb? Oder droht die Insolvenz? Solche Hinweise sind wichtig, können Streit mit der Familie verhindern.

Prokura möglich

Wer mag, kann auch eine Prokura vergeben oder die Geschäftsführung mit vier Augen besetzen. Der Namen des Prokuristen oder der Prokuristin ist im Handelsregister einzutragen. Schwierig ist die Prokura bei Einzelfirmen, weil sie dort im Zweifel bis ins Privatvermögen der Inhaber reicht. Deshalb kann es im Rahmen der Risikovorsorge auch Sinn machen, frühzeitig die Firma in eine Kapitalgesellschaft umzuwidmen.

Fachleute fragen

Bei einer eventuell sinnvollen Umwandlung wie auch beim Verfassen einer Vorsorgevollmacht helfen Steuerberater sowie spezialisierte Rechtsanwälte und Notare. Schriftform, Datum und Unterschrift sind Pflicht. Einen gesetzlichen Zwang zur Beurkundung durch einen Notar gibt es jedoch nicht. Aber: Gesellschaftsrecht bricht Erbrecht; eine kluge Abstimmung von Testament und Vorsorgevollmacht ist in jedem Fall angeraten.

Notfallkoffer packen

In den Notfallkoffer der Unternehmenden gehört aber noch mehr: so zum Beispiel eine Passwortsammlung, Kontenzugänge, Zugriff auf Server sowie auf die Kontaktdaten von Kunden und Lieferanten und die Verträge mit ihnen. Deshalb muss auch ein gut gepackter Notfallkoffer regelmäßig geprüft und aktualisiert werden.

Ängste überwinden

Menschen, die mentale Probleme haben, sich mit dem eigenen Tod oder möglichen gesundheitlichen Einschränkungen zu beschäftigen, mag ein einfacher Wechsel des Standpunkts helfen: Sie beschäftigen sich bei Vorsorgevollmacht & Co. nicht mit Ängsten, sondern sie sichern etwas, das ihnen sicher wichtig ist – die Zukunft ihrer Firma. Und ihrer Familie.


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © fotomek – adobe stock