Deutschland für Investoren attraktiver

Fonds Kryptowährung

Mit dem ab 2. August geltenden Fondsstandortgesetz soll Deutschland wirtschaftlich attraktiver für Investoren werden. Aufsichtsrechtliche und steuerliche Regeln sollen dadurch verbessert, aber auch EU-Recht umgesetzt werden.

Investments erleichtern

Zu den konkreten Änderungen zählen, dass die Verwaltungsgebühren von Wagniskapitalfonds umsatzsteuerfrei gestellt werden. Inhalt ist auch ein Bürokratieabbau bei der Fondsverwaltung. Mitarbeiterbeteiligungen werden erleichtert, was insbesondere Startups zugutekommen soll. Der steuerfreie Höchstbetrag steigt von jährlich 360 Euro auf 1.440 Euro. Zugelassen sind ab sofort auch offene Infrastruktur-Sondervermögen, die sollen insbesondere Kleinanlegern die Investition in Infrastrukturprojekte ermöglichen. Neue Regeln gibt es zum Pre-Marketing für Anlageangebote, damit wird es leichter mögliche Anlegerinteressen abzufragen. Und Kryptowerte gehören ab sofort zu den zulässigen Vermögensgegenstände für Spezial-Investmentfonds. Zudem gibt es neue Transparenzregeln zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.

Viel Kritik von Experten

Zu den Zielen des neuen Gesetzes gehören, die Emission von Fonds in Deutschland attraktiver zu machen und die Versorgung von Start-ups mit Wagniskapital zu verbessern. Kritik gab und gibt es aus den Reihen der Start-Ups, sie halten die Neuregelung für praxisfern und unzureichend. Als „überschaubar“ gilt der Nutzen des Gesetzes unter Fondsmanagern, „kleine Zuckerlis für die Anlieger könnten entscheidende Standortnachteile nicht wettmachen“, heißt es. Steuer-Experten wähnen unzulässige Eingriffe in die deutsche Steuersystematik, sehen wegen der Bevorzugung von Start-Ups bei der Mitarbeiterbeteiligung sogar den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt. Positive Rückmeldungen gab es hingegen aus den Kommunen. Für sie wird es jetzt leichter, ihre PV-Anlagen zu finanzieren.

 


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © Daniel Berkmann – adobe stock