EU-Kommission Sie stützt sich dabei nach eigenen Angaben auf wissenschaftliche Gutachten und den aktuellen Stand des technologischen Fortschritts. Demnach könnten Erdgas und Atomkraft „die Transition zu kohlenstoffarmen Energiesystemen erleichtern und auf dem Weg in eine überwiegend auf erneuerbaren Energien basierenden Zukunft eine Rolle spielen können“.
Somit könnten diese Energiequellen „unter klaren und strengen Bedingungen als mit der Taxonomie-Verordnung vereinbar eingestuft werden“, teilte die EU-Kommission am 1. Januar mit. Das gelte aber nur, wenn sie tatsächlich zum Übergang zur Klimaneutralität beitragen. So müsse Gas etwa bis 2035 aus erneuerbaren Quellen stammen oder niedrige Emissionen haben.
Übergang zur Klimaneutralität
Die geplante Taxonomie-Verordnung soll Investoren in der EU klare Kriterien aufzeigen, welche Aktivitäten dabei helfen, in den nächsten 30 Jahren klimaneutral zu werden. Die EU-Kommission hatte dazu im April 2021 ein Paket vorgestellt, das Details dazu regeln soll. Die Frage, ob auch Investitionen in Erdgas- und Atomprojekte nachhaltig sein können, hatte die Kommission dabei noch ausgeklammert. Ende Oktober vorigen Jahres hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den jüngsten Schritt angedeutet.
Finanzprodukte kennzeichnen
Zu der geplanten Verordnung soll eine Rechtsverordnung dafür sorgen, dass Investoren klar erkennen können, ob und in welchem Umfang Aktivitäten rund um Erdgas oder Atomkraft im Finanzprodukt enthalten sind. So sollen die Investoren jederzeit in der Lage sein, eine fundierte und informierte Entscheidung zu treffen. Dabei sollen die Kriterien für Erdgas- und Atomkraftaktivitäten regelmäßig parallel zur technologischen Entwicklung aktualisiert werden. AKW müssen also neuesten Standards entsprechen, außerdem muss bis 2050 ein konkreter Plan für eine Entsorgungsanlage für hoch radioaktive Abfälle vorliegen.
EU-Rat und -Parlament am Zug
Noch in diesem Monat will die EU-Kommission die ergänzende Rechtsverordnung im Januar 2022 förmlich annehmen. Das Europäische Parlament und der Rat haben dann maximal sechs Monate Zeit, die Taxonomie zu analysieren und gegebenenfalls Einwände dagegen zu erheben. Der Rat kann mit mindestens 72 Prozent der Mitgliedstaaten, also mindestens 20 Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten, Einwände gegen den Rechtsakt erheben. Im Europäischen Parlament reicht eine einfache Mehrheit für Einwände.
Atomkraft-Frage spaltet EU
Die EU-Mitgliedsstaaten sind insbesondere in der Frage der Atomkraft gespalten. Auf der einen Seite hatten bereits im März 2021 sieben EU-Mitgliedsstaaten bei von der Leyen für die Förderung der Atomkraft geworben. Darunter auch Frankreich, dessen Präsident Emmanuel Macron vor Kurzem auch „Mini-AKW“ als Bestandteil der Strategie ausgab, sein Land klimaneutral zu machen. Auf der anderen Seite stehen Deutschland, Spanien, Österreich, Dänemark und Luxemburg, die sich im Juli 2021 dagegen aussprachen, Atomkraft bei Investitionen zu begünstigen.
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Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © tarikdiz – adobe stock