Fachkräfte im Gesundheitswesen: Land reduziert Bürokratie-Hürden

Asian female doctor examining a patient to assess the illness for proper treatment.

Die Landesregierung von NRW hat jetzt eine Fachkräfteoffensive gestartet, um mit neuen, verbesserten und verstetigten Angeboten und Kooperationen, dem akuten und drohenden Fachkräftemangel zu begegnen. Die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland ist dabei ein zentrales Handlungsfeld. Im Gesundheitswesen soll es zuerst leichter werden, Fachkräfte aus dem Ausland zu integrieren.

Verfahren vereinfacht

Die unbürokratische und schnelle Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen sowie der Abbau unnötiger Barrieren vor der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte sind zur Fachkräftesicherung in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen unerlässlich. Mit der jetzt veröffentlichten neuen Nachweis- und Sprachprüfverordnung Gesundheitsfachberufe NRW (GBerNachwVO NRW) schafft die Landesregierung durch verbindliche Vorgaben den Rahmen für vereinfachte und beschleunigte Verfahren zur Erteilung einer Berufserlaubnis in reglementierten Pflege- oder Gesundheitsfachberufen. Darunter fallen zum Beispiel Pflegefachkräfte, Physiotherapeuten, Hebammen, Ergotherapeuten.

Fachkräfte im Ausland anwerben

„Der Fachkräftemangel im deutschen Gesundheitswesen ist eine immense Herausforderung für die Arbeitgeber, Beschäftigten, Patientinnen und Patienten sowie die Gesellschaft insgesamt. Der demografische Wandel wird diese Situation weiter verschärfen. Wirksam können wir dem nur etwas entgegensetzen, indem wir auch Pflege- und Gesundheitsfachkräfte aus dem Ausland für eine Beschäftigung in unserem Land gewinnen“, sagt Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Willkommenskultur nötig

Dafür brauche es aber auch bei der Berufsanerkennung eine Willkommenskultur, die sich ausdrückt in einer wertschätzenden und pragmatischen Herangehensweise, sodass Menschen in ihren erlernten Berufen bei uns schnell arbeiten können. Dafür stelle NRW mit der neuen Verordnung die Weichen. „Bürokratische Hürden dürfen der Einwanderung ausländischer Fachkräfte nicht länger im Wege stehen“, betont Laumann.

Vorgaben jetzt präzisiert

Pflege- und Gesundheitsfachkräfte aus dem Ausland benötigen zur Ausübung ihres Berufes eine Berufserlaubnis. Hierfür müssen sie neben dem erfolgreichen Abschluss beziehungsweise der Anerkennung ihrer ausländischen Ausbildung nachweisen, dass sie die deutsche Sprache im erforderlichen Maße beherrschen, zuverlässig und in gesundheitlicher Hinsicht geeignet sind. Bislang gab es zu den Nachweispflichten keine klaren Vorgaben. Fehlende Konkretisierungen führten zu Unsicherheiten und teils langwierigen Verfahren. Die neue Nachweis- und Sprachprüfverordnung Gesundheitsfachberufe NRW definiert erstmalig einheitliche und moderne Standards, die dieses Verfahren auch vollständig aus dem Ausland ermöglicht und damit den gesamten Prozess vereinfachen und beschleunigen soll.

Beschleunigung erwartet

Die Verordnung regelt konkret, welche Unterlagen in welcher Form durch die Behörden angefordert werden dürfen und durch die Fachkraft einzureichen sind. Darüber hinaus definiert sie die für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse, deren Nachweis und legt verbindliche Regeln für das Verfahren zur Sprachprüfung fest. Die Verordnung bildet daher einen wichtigen Baustein zur Fachkräfteoffensive der Landesregierung. Die neue Nachweis- und Sprachprüfverordnung Gesundheitsfachberufe NRW (GBerNachwVO NRW) ist hier abrufbar.

 


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © amnaj – adobe stock