Bislang war es schwer, die Kosten eines Home-Office steuermindernd gelten zu machen. Für 2020 und 2021 gibt es eine Neuregelung, die es aber nicht viel leichter macht.
Wer von zu Hause aus arbeitet, konnte seine Raumkosten bislang nur als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen, wenn er hohen Hürden überwand: Kosten waren bisher nur abziehbar, wenn es daheim ein extra Arbeitszimmer gibt. Weder ein Schreibtisch im Durchgangs- oder Gästezimmer noch eine Arbeitsecke im Wohnzimmer reichen aus. Und ein begrenzter Raumkostenabzug bis 1.250 € pro Jahr war nur möglich, wenn einem kein Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung stand. Ein unbeschränkter Abzug der Raumkosten erforderte sogar einen „Tätigkeitsmittelpunkt“ im häuslichen Arbeitszimmer.
Fünf Euro pauschal pro Tag
Dank Corona gibt es jetzt eine scheinbare Erleichterung – die neue Homeoffice-Pauschale, die in den Steuererklärungen für 2020 und 2021 genutzt werden kann. Pro Tag im Homeoffice können pauschal 5 Euro angesetzt werden, maximal 120 Tage pro Jahr. Die Pauschale ist also bei 600 Euro gedeckelt. Die Pauschale wird allerdings nur für jene Tage gewährt, an denen komplett daheim gearbeitet wurde. Und unerheblich ist bei der Neureglung, in welchem Raum.
Fahrtkosten fallen weg
Aber: Die Homeoffice-Pauschale gibt es nur dann, wenn der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Jahr zusammen mit anderen Werbungskosten übersprungen wird. Da im Homeoffice logischerweise die Fahrten zur Arbeit wegfallen, verringert sich gleichzeitig die Entfernungspauschale. Und die ist oft der größte Posten bei den Werbungskosten.
Finanzamt erwartet Dokumentation
Zu erwarten ist zudem, dass das Finanzamt nachfragt, deshalb sollte jeder Arbeitnehmer die Homeoffice-Tage genau dokumentieren. Gefordert ist eine Tabelle mit Datum, Anzahl der Stunden und genauen Uhrzeiten an. Oder man bittet den Arbeitgeber um eine Bescheinigung, in welchen Zeiträumen man von zu Hause aus gearbeitet hat.
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