Fördermittel für eine starke Wirtschaft in Ostwestfalen

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Bei der Transformation hin zu einer klimaneutralen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen nimmt das Land besonders auch strukturschwache Regionen in den Blick: Aus Mitteln des GRW-Programms von Bund und Ländern können ab sofort kleine und mittelgroße Unternehmen Mittel für Projekte anfordern. Auch Kommunen können für die Entwicklung von Wirtschaftsflächen, sowie den Bau Gewerbe- und Technologiezentren, touristischen Infrastrukturen wie Rad- und Wanderwegen sowie beruflichen Bildungseinrichtungen Fördergelder beantragen. Zu den sogenannten D-Fördergebieten in OWL der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zählen die Kreise Herford, Höxter und Lippe sowie weite Teile der Stadt Bielefeld und des Kreises Paderborn.

Attraktivität der Standorte fördern

Um die Attraktivität der Standorte gezielt zu steigern und den nachhaltigen Umbau der Wirtschaft vor Ort zu beschleunigen, hat das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium Nordrhein-Westfalen die Richtlinie zur Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung überarbeitet. Die Richtlinie ist am Mittwoch, 17. April 2024, in Kraft getreten. Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur sagte dazu: „Von der Förderung profitieren nun insbesondere zukunftsweisende Vorhaben, die sich in regionale Entwicklungsstrategien einfügen und zu mehr Nachhaltigkeit sowie zur Fachkräftegewinnung beitragen. Das ist ein wichtiges Signal für attraktive, wettbewerbsfähige Standorte in ganz NRW.“

Investments der Firmen unterstützen

Die Fördermittel sind auf Unternehmensebene bestimmt für

  • gewerbliche Investitionen, durch die neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Alternativ können auch Lohnausgaben für die mit dem Investitionsvorhaben von KMU geschaffenen Dauerarbeitsplätze gefördert werden.
  • Investitionen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft, insbesondere
    • Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten
    • Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten
    • Investitionsvorhaben zur Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen
  • nicht-investive Vorhaben wie beispielsweise Beratung und Schulung,
  • Markteinführung von innovativen Produkten, wenn sie maßgeblich durch eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Unternehmen entwickelt worden sind.

Innovative Firmen privilegiert

Für eine Förderung kommen Unternehmen aus insgesamt 51 definierten Branchen (gem. Positivliste zu Teil II A Ziffer 2.1.1 des gemeinsamen Koordinierungsrahmens) aus Industrie, Handwerk, Fremdenverkehr und Dienstleistungsbereichen in Betracht, wenn sie in den ausgewiesenen Fördergebieten zur Stärkung der regionalen Produktivität beziehungsweise Einkommensbasis beitragen. Privilegiert sind besonders innovative oder nachhaltige Unternehmen, besonders wenn sie in Bezug auf Umweltschutz oder Energieeffizienz über nationale und EU-Normen hinausgehen.

Gefördert werden vor allem KMUs

Die Förderung ist insbesondere vorgesehen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dies sind nach der Definition der Europäischen Union Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro erwirtschaften. Wenn mit dem Investitionsvorhaben ein besonderer Struktureffekt verbunden ist, können auch Großunternehmen gefördert werden. Es gilt je nach Fördergebiet die von der EU-Kommission festgelegte Förderhöchstgrenze von 11,25 Mio. EURO bzw. 7,5 Mio. Euro. Die Fördersätze liegen in D-Gebieten wie hier in OWL bei 20 Prozent für kleine und 10 Prozent der Gesamtkosten für mittlere Unternehmen.

Mittel je zur Hälfte von Bund und Land

Die Fördermittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW). Die GRW ist seit mehr als 50 Jahren das bundesweit wichtigste Instrument zur Unterstützung strukturschwacher Regionen. Die Finanzierung erfolgt jeweils zur Hälfte durch den Bund und das Land. Das Fördergebiet umfasst in Nordrhein-Westfalen derzeit 33 Kreise und kreisfreie Städte im Ruhrgebiet, am Niederrhein, im Rheinischen Revier, im Bergischen Land, in Südwestfalen und in Ostwestfalen-Lippe.

Mehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter https://www.wirtschaft.nrw/das-regionale-wirtschaftsfoerderungsprogramm-rwp und https://www.wirtschaft.nrw/foerderung-von-unternehmen-rwp

 

Weite Teile Ostwestfalen-Lippes zählen sind als D-Fördergebiete der Wirtschafts-förderung es Landes ausgewiesen. Unter dem Status „D“ sind die Strukturschwä-chen weniger ausgeprägt, die Zuschussquoten deshalb niedriger als in anderen Teilen NRWs. Unternehmen und Kommunen in grau hinterlegten Kreisen haben keinen Anspruch auf Förderung aus dem GRW-Programm. Karte: Land NRW

 


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © DC Studio – adobe Stock