KfW-Bank schnürt ein neues Solarstrom-Paket für Daheim

An electric car is charging at a home wall box charger station powered by photovoltaic solar panels on a residential family house, providing renewable backup electricity

Ab dem 26. September 2023 kann sie beantragt werden – die neue Förderung für eine private PV-Komplettanlage. Das KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos – 442“ bietet maximal 10.200 Euro Zuschuss für die Kombination von Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher. Gedacht sind die Zuschüsse für Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden, die schon ein Elektroauto besitzen oder verbindlich bestellt haben.

Die KfW hat jüngst erste Informationen zum neuen Programm „Solarstrom für Elektroautos – 442“ veröffentlicht. Ab dem 26. September soll die Antragstellung für selbstnutzende Eigentümer möglich sein – bis zu 10.200 Euro Zuschuss sind dann zu haben für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher.

Bis zu 10.200 Euro Zuschuss

Voraussetzung für die Förderung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Elektroauto vorhanden oder bereits bestellt ist. Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher müssen fabrikneu angeschafft werden, dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung aber noch nicht bestellt sein. Außerdem ist die Nutzung von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) Fördervoraussetzung.

Was wird gefördert?

  • Der Kauf einer neuen Ladestation/Wallbox mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
  • Der Kauf einer neuen Photovoltaik-Anlage mit mindestens 5 Kilowatt peak (kWp) Spitzenleistung
  • Der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) Speicherkapazität
  • Der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
  • Ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der KfW-Zuschuss für Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher setzt sich aus mehreren Teilbeträgen zusammen:

  • Für die Ladestation/Wallbox: 600 Euro pauschal; bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal. Bei einer bidirektionalen Ladestation kann der Strom in zwei Richtungen fließen – vom Stromnetz ins Auto und vom Auto zurück ins Stromnetz. So kann das Elektroauto überschüssigen Strom bei Bedarf wieder abgeben und damit das Stromnetz entlasten.
  • Für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • Für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro

Komplett-Anlage für die Hälfte

Wichtig: Die Zuschüsse können nicht mit anderen Förderungen kombiniert werden! Hinzu kommt, dass aktuell private PV-Anlagen von der Umsatzsteuer befreit sind. Der Maximalförderung von 10.200 Euro stehen Gesamtkosten von mindestens 21.000 Euro gegenüber. Davon entfallen etwa 17.500 Euro für PV-Anlage und Speicher inklusive Montage, gut 1.000 auf das Energiemanagementsystem. Und weitere 2.500 sind für eine bidirektionale Wallbox zu kalkulieren. Die Förderquote erreicht also annähernd 50 Prozent, sofern man schon ein E-Auto hat. Zu beachten ist nur, dass nicht alle E-Fahrzeuge auch als Stromspeicher für die Versorgung des Hauses geeignet sind. Sie sollten dem V2H-Standard (Vehicle to Home) entsprechen. Entsprechende Modelle gibt es gebraucht ab etwa 20.000 Euro.

Details folgen in Kürze

Eine Liste der förderfähigen Ladestationen soll im Laufe des Septembers auf der KfW-Programmseite veröffentlicht werden. Die Förderrichtlinie „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ kann auf den Seiten des Bundesanzeigers vom 4.9.2023 abgerufen werden.

 


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © Aliaksandr Siamko – adobe stock