Land erweitert die Förderung für Gründung und Übernahme

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Ein Gründungsbonus speziell für Handwerksmeisterinnen in bestimmten Berufen, mehr Familienfreundlichkeit und eine höhere Förderung: Die Landesregierung erweitert die Meistergründungsprämie NRW als zentrales Unterstützungsangebot für gründungswillige Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister. Damit wird die Existenzgründung oder die Unternehmensnachfolge in Handwerksberufen noch attraktiver. Ziel ist, den Bestand der Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen langfristig zu sichern und die Zahl der Neugründungen zu steigern.

Mit der Änderung der Richtlinie zum Jahresbeginn wird die Förderung von bislang maximal 10.500 Euro auf bis zu 11.500 Euro erhöht. Zusätzlich wird ein Bonus von 2.000 Euro bei der Übernahme eines bestehenden Betriebs gewährt.

Bis zu 16.000 Euro Starthilfe vom Land

Darüber hinaus erhalten Handwerksmeisterinnen einen Bonus von 2.500 Euro bei einer Gründung in Handwerksberufen, in denen Frauen noch stark unterrepräsentiert sind. Dazu zählen etwa Maurerinnen, Dachdeckerinnen oder Installateurinnen. Im Einzelfall kann die Förderung so bis zu 16.000 Euro betragen. Auch die Förderbedingungen für Frauen und Familien werden verbessert: So können Fristen für den Mittelabruf und zu erbringende Nachweise bei Geburt eines Kindes um bis zu drei Monate und während des Bezugs von Elterngeld um bis zu zwölf Monate verlängert werden.

Anerkennung von Ausbildung im Ausland

Eine weitere Neuerung kommt Handwerksmeisterinnen und -meistern zugute, die ihre Qualifikation im Ausland erworben haben. So wird die Förderung auf Gründerinnen und Gründer ausgedehnt, für deren im Ausland erworbene Berufsqualifikation die zuständige Handwerkskammer die volle Gleichwertigkeit festgestellt hat. Darüber hinaus erfolgt eine Klarstellung zur Gründung im Team.

„Handwerk ist Basis der Wirtschaft“

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Das Handwerk ist die Basis unserer Wirtschaft – gerade in Zeiten des Wandels. Wir möchten Meisterinnen und Meister ermutigen, ihre kreativen Ideen und Konzepte in die Tat umzusetzen – egal, ob durch die Gründung oder die Übernahme eines Unternehmens. Dafür machen wir unsere Meistergründungsprämie NRW jetzt noch attraktiver. Besonders Frauen möchten wir im Handwerk den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern, denn ihr Potential ist ein Schlüssel für die Zukunft.  Ein starkes Handwerk, zukunftsfähige Betriebe und motivierte Fachkräfte sind unverzichtbar, um Wohlstand zu bewahren, Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und die klimagerechte Transformation erfolgreich zu gestalten.“

„Investition in die Zukunft“

Berthold Schröder, Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertag, sagte dazu: „Jede Investition in Gründerinnen und Gründer ist eine Investition in die Zukunft. Sie geben der Wirtschaft wichtige Impulse, schaffen Arbeits- und Ausbildungsplätze und übernehmen auch gesellschaftlich Verantwortung. Darum begrüßen wir es, dass das Land NRW mit der Anpassung der Meistergründungsprämie wichtige Anreize für die Selbstständigkeit im Handwerk setzt und auch besonders Frauen ermutigt zu gründen. Gleichzeitig ist die Anpassung ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Meisterinnen und Meistern und damit ein wichtiger Schritt zur Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung.“

Erfolgreiches Instrument

Die 1995 eingeführte Meistergründungsprämie NRW zählt zu den erfolgreichsten Instrumenten der Gründungs- und Arbeitsmarktförderung in Nordrhein-Westfalen. Fast 20.000 Existenzgründungen wurden damit im Handwerk gefördert, über 74.000 Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze wurden geschaffen oder gesichert.

Prämie an Beratung geknüpft

Wie bisher ist die Gewährung der Meistergründungsprämie an eine Existenzgründungsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer sowie an die Schaffung oder Sicherung von Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen geknüpft. Weitergehende Informationen zu den Anpassungen der Meistergründungsprämie NRW sowie die Antragsunterlagen stehen bei der Bewilligungsstelle, der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V., unter http://www.mgp.lgh.nrw zur Verfügung. Ab dem Frühjahr 2025 soll das Antrags- und Bewilligungsverfahren voll digital möglich sein.


Autor:
Volksbank in Ostwestfalen – Bild © Svitlana – adobe stock