Land fördert Digitalisierung in Gastronomie und Tourismus

Cashier Takes Card Payment From Customer With Digital Tablet

Gastgewerbe und Tourismuswirtschaft zählen zu den von der Corona-Krise am stärksten betroffenen Branchen. Die Auswirkungen der Pandemie spiegeln sich unter anderem in enormen Umsatzeinbußen, einem nochmals verstärkten Fachkräftemangel sowie einem veränderten Nachfrageverhalten der Gäste wider. Viele Betriebe müssen jetzt neue Wege wagen um wieder wirtschaftlich erfolgreich zu werden.

Das Wirtschaftsministerium hat am 2. November 2021 ein neues Förderprogramm namens „NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft“ aufgelegt. Es wendet sich ausschließlich an bereits bestehende kleine und mittlere Unternehmen aus der gastgewerblichen und touristischen Wirtschaft mit maximal 49 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Umsatz.

2.000 Euro Zuschuss

Mit einem Zuschuss von bis zu 2.000 Euro werden folgende Maßnahmen gefördert: Ersterstellung oder Relaunch der Website, Umbau auf responsive Webdesign, Einbau eines Blogs, Erstellung und Umsetzung einer Social-Media-Strategie, Einbau von Tischreservierungs- oder Bestelltools oder eines Online-Shops, digitale Bestell- und Bezahlvorgänge, Displays bzw. Touchpads (z. B. zum Bestellen), digitale Kassen, kontaktloses und bargeldloses Bezahlen, interaktive Kundenberatung über digitale Elemente, VR-Headsets bzw. VR-Brillen, Suchmaschinenoptimierung, Werbung über bezahlte Werbeanzeigen in Google oder der Microsoft-Suche Bing, Programmierleistung für interaktive Kundenkommunikation z.B. per Messenger oder WhatsApp, Chat-Bots, Apps zur Kundeninformation sowie digitale Gutschein-, Punkte- oder Bon-Systeme.

Viele Freiheiten

„Die Fördersumme ist nicht besonders hoch, dafür gibt es viele Freiheiten in der Umsetzung“, sagt Joachim Kummrow, Marketingexperte vom Haller KonText-Kontor. Das erlaube jedem die Mittel genau da einzusetzen, wo es am meisten brenne. Die Förderung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme und Vorlage des Nachweises der Realisierung durch die antragstellende Person. Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Alles was über 2.000 Euro hinausgeht, trägt die Antragstellerin bzw. der Antragsteller. Liegen die zuwendungsfähigen Ausgaben unter 2.000 €, so werden nur die tatsächlich nachgewiesenen Gesamtausgaben ab einer Höhe von 500 € erstattet. Die Mittel werden in mehreren Runden nach dem Windhundverfahren vergeben. Mehr Infos finden Sie unter https://www.tour-hotel-gastro.nrw/.


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © Monkey Business – adobe stock