Das mehrjährige Wohnraumförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen wird um 1,5 Mrd. Euro auf 10,5 Mrd. bis 2027 aufgestockt: Für das laufende Jahr 2024 wird das Förderkontingent von bisher 1,7 Mrd. Euro um eine Milliarde Euro auf 2,7 Mrd. Euro erhöht. Die verbleibenden 500 Mio. Euro dienen zur Abdeckung der im Jahr 2023 gewährten Förderung, denn mit 2,1 Mrd. Euro wurde eine halbe Milliarde Euro mehr gebunden als im Plan zur Verfügung stand. Für die Jahre 2025 bis 2027 stehen jeweils 1,9 Mrd. Euro zur Verfügung.
„Bezahlbaren Wohnraum zu schaffen oder zu modernisieren, ist unsere Leidenschaft. Durch die Aufstockung der öffentlichen Wohnraumförderung bleibt Nordrhein-Westfalen ‚place to bau‘ für bezahlbares Wohnen. Mit der Erhöhung um eine Milliarde Euro auf 2,7 Mrd. Euro in 2024 tragen wir der erhöhten Fördernachfrage Rechnung: Statt Förder-Stau ein Förder-Wow. Mit der öffentlichen Wohnraumförderung haben wir derzeit den Stabilitätsanker, den die Bau- und Wohnungswirtschaft in unserem Land braucht“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
NRW.Bank erhöht ihren Anteil
Das Gesamtfördervolumen der öffentlichen Wohnraumförderung setzt sich aus Finanzmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes sowie Darlehensmitteln der landeseigenen Förderbank zusammen. Die Finanzmittel des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes dienen vor allem der Finanzierung von Tilgungsnachlässen gewährter Förderdarlehen. Die Aufstockung des mehrjährigen Förderprogramms erfolgt, indem die NRW.BANK ihren Anteil der Darlehensmittel erhöht. Die Finanzierung des Gesamtfördervolumens kann unter Berücksichtigung der jeweiligen Finanzierungsanteile, der Liquidität der landeseigenen Förderbank und unter Deckung von temporären Refinanzierungsbedarfen durch eine Fremdkapitalaufnahme durch die NRW.BANK gewährleistet werden.
1 Prozent Zinsen für alle
Neben der Erhöhung des Gesamtvolumens auf 10,5 Mrd. Euro bis 2027 erfolgt ab 2025 eine Anpassung der Zinsverbilligung: Ab 2025 beträgt die anfängliche Verzinsung in allen Förderbereichen 1,0 Prozent (bisher 0,5%) sowie die maximale Dauer der Zinsverbilligung 30 Jahre. Für den Bereich des Neubaus von Wohnraum für Auszubildende und Studierende kann der maximale Verbilligungszeitraum weiterhin 40 Jahre betragen. Mit der Anpassung des Zinses reagiert das Land auf aktuelle Marktentwicklungen, insbesondere auf das Ende der Niedrigzinsphase.
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Volksbank in Ostwestfalen – Bild © J. Alexander – adobe stock