Frauen gründen seltener als Männer. Bei den gewerblichen Existenzgründungen liegt der Frauenanteil bei einem Drittel. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, ein besseres Gründungsklima für Frauen zu schaffen. Welche Weichen dafür gestellt werden müssen und was die nächsten Schritte sind, hat Wirtschaftsministerin Mona Neubaur heute bei einem Netzwerkevent in Wuppertal mit Gründungsstipendiatinnen und Meistergründerinnen diskutiert. Dabei standen an acht Thementischen Fragen zu Finanzierung und Venture Capital, zu Mutterschutzregelungen oder zur Gewinnung von Mitarbeitenden im Mittelpunkt. An den Diskussionen nahmen Expertinnen und Experten aus Banken, Fonds, Hochschulen, Ministerien, Kammern und Vereinen teil.
Es braucht mehr weibliche Netzwerke
Ministerin Neubaur: „Bei den Unternehmensgründungen sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert. Doch Studien zeigen, dass sie das Thema Selbstständigkeit durchaus interessiert. Mit dem heutigen Event wollen wir die nächsten Schritte gehen, damit mehr Frauen gründen. Mir ist wichtig, von den Gründerinnen zu erfahren, was wir noch besser machen können und was sie sich für ein positiveres Gründungsklima wünschen. Damit Nordrhein-Westfalen zu einem hervorragenden Ort für Gründerinnen wird, braucht es ‚Out of the Box‘-Denken und mehr weibliche Netzwerke.“
Stipendien und Prämien
Das Land unterstützt Unternehmensgründerinnen finanziell insbesondere mit dem Gründungsstipendium NRW sowie der Meistergründungsprämie NRW. Auf der Veranstaltung wurden die 4000. Gründungsstipendiatin und die 2000. Empfängerin der 2021 neu gestarteten Meistergründungsprämie von Ministerin Neubaur geehrt.
Gründungsstipendium
Ministerin Neubaur: „Uns ist es wichtig, erfolgreichen Frauen eine Bühne zu bieten und ihre Ideen und Geschäftsmodelle sichtbar zu machen. Ich freue mich, dass wir sie mit dem Gründungsstipendium NRW und der Meistergründungsprämie NRW in den entscheidenden Phasen ihrer Unternehmen unterstützen und mit dem Stipendium gerade in der Anfangsphase der Gründung finanzielle Sorgen nehmen.“
Frauenanteil bei 25 Prozent
Das Gründungsstipendium NRW in Zahlen: 7.367 Personen aus 4.320 Gründungsvorhaben haben sich beworben; 4.863 Gründerinnen und Gründer wurden von einer Jury zur Förderung empfohlen; Die Anzahl der Bewilligungen liegt bei 4025; Die angehenden Stipendiatinnen und Stipendiaten sind durchschnittlich 29,9 Jahre alt; Der Frauenanteil liegt bei 25 Prozent; 40 Prozent der Antragstellerinnen und Antragsteller kommen aus Hochschulen und Fachhochschulen und 30 Prozent kommen aus einem Beschäftigungsverhältnis.
Bis zu 1.200 Euro im Monat
Mit dem Gründungsstipendium NRW erhalten bis zu drei Gründerinnen und Gründer eines Start-ups bis zu ein Jahr lang jeweils 1.200 Euro monatlich. Insgesamt 37 Netzwerke mit 109 Anlaufstellen in Nordrhein-Westfalen übernehmen die Auswahl und Beratung der Interessenten. Sie unterstützen bei der Antragstellung und bieten eine zeitnahe Möglichkeit zur Präsentation vor den Jurys. Weitere Informationen und eine Liste der regionalen Ansprechpartner finden Sie unter www.gruendungsstipendium.nrw.
Meistergründungsprämie
Die Meistergründungsprämie NRW im Überblick: 2.109 Anträge wurden seit Anpassung der Förderbedingungen zum 1. Januar 2021 gestellt; Die Anzahl der Bewilligungen liegt bei 2.024; 1.487 Prämien wurden bislang ausgezahlt; Rund 36 Prozent der Antragsstellerinnen und Antragsteller sind zwischen 21 und 30 Jahre alt, etwa 48 Prozent zwischen 31 und 40 Jahre; Der Frauenanteil liegt bei rund 15 Prozent; Etwa 62 Prozent der Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister haben sich für eine Neugründung entschieden, gut 29 Prozent für eine Betriebsübernahme, rund 9 Prozent für eine tätige Beteiligung.
10.500 Euro für neuen Handwerksbetrieb
Ziel der Meistergründungsprämie NRW ist, für hochqualifizierte Fachkräfte einen Anreiz für nachhaltige Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen zu setzen, um so den Bestand an Handwerksbetrieben in Nordrhein-Westfalen zu sichern oder zu steigern und darüber hinaus die Wirtschaftskraft des Landes zu stärken und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Gründungswillige Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister erhalten je nach Investitionsvolumen einmalig bis zu 10.500 Euro für die Schaffung einer selbstständigen Vollexistenz. Weitere Informationen sind hier abrufbar: Meistergründungsprämie NRW.
Autor:
Volksbank in Ostwestfalen – Bild © Dragana Gordic – adobe stock