Mehrheit der Arbeitgeber zahlt die Inflationsausgleichsprämie

Businesswoman holding and stacking coins while calculating money on the table

Die Mehrheit der deutschen Unternehmen hat ihren Mitarbeitenden bereits einen steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleich bezahlt. Das gaben 72 Prozent der vom ifo Institut befragten Personalleiter und Personalleiterinnen an. Weitere 16 Prozent der Firmen planen noch, diese Prämie demnächst auszuzahlen.

„Von der Auszahlung dieser Prämie versprechen sich die Chefs eine höhere Motivation ihrer Mitarbeitenden“, sagt ifo-Expertin Daria Schaller. Bei 27 Prozent erfolgte die Auszahlung zudem als Teil eines Tarifabschlusses. Gerade einmal 12 Prozent der befragten Betriebe wollen die Inflationsausgleichsprämie nicht zahlen.

Größere Firmen zahlen häufiger

Die ifo-Umfrage ergab auch: Mit zunehmender Unternehmensgröße steigt die Bereitschaft zur Zahlung der Inflationsausgleichsprämie. Es sind 93 Prozent bei Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden und 84 Prozent bei kleineren Betrieben. Firmen in der Industrie zahlten oder zahlen mit 93 Prozent häufiger als Unternehmen im Handel (86 Prozent) und bei den Dienstleistern (85 Prozent).

Motivation ist wichtigstes Motiv

71 Prozent der Befragten sehen die Prämie als zusätzliche Möglichkeit, die Mitarbeitenden zu motivieren. Gut die Hälfte (56 Prozent) nutzt damit den steuerlichen Vorteil aus, einen Teil des Gehalts brutto für netto auszahlen zu können. 49 Prozent geben als Grund an, die Zahlung würde ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt stärken. „Kleine Firmen stellen die Motivation ihrer Belegschaft in den Vordergrund, große Unternehmen zahlen häufig nur nach einem neuen Tarifabschluss“, sagt Schaller.

Bis zu 3.000 Euro steuerfrei

Die sogenannte Inflationsausgleichsprämie erlaubt es Arbeitgebern seit dem 26. Oktober 2022, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Dies hat die Bundesregierung per Gesetz als Teil des dritten Entlastungspakets als Antwort auf die erhöhten Energiepreise festgelegt. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Die Möglichkeit der Auszahlung dieser Prämie gilt bis Ende 2024.

 


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © Farknot Architext – adobe Stock