Mittelstand zittert um seine Fachkräfte

Mittelstand Fachkräfte

Die Methoden im Kampf um die Fachkräfte werden härter. Manche Konzerne ziehen alle Register, Verlierer sind die kleinen Arbeitgeber. Schon vor Jahren bot VW in Wolfsburg jedem Facharbeiter 5.000 Euro pro Monat; in Brandenburg zittern gerade alle kleinen Betriebe vor dem Riesen Tesla. Aber auch unter den Kleinbetrieben treibt der Mangel Blüten: in Urlaubsorten an der Ostsee werben Bäckereien gezielt noch schlechter bezahlte Kräfte aus dem Friseurhandwerk oder der Gastronomie ab.

Gerade die Inhaberinnen und Inhaber kleiner Unternehmer bangen um die Zukunft ihres Betriebs, wenn die besten Kräfte abwandern. Im Fall der Fälle kann man nicht viel dagegen tun. Juristen kennen nur wenige Ansatzpunkte, so zum Beispiel den „verwerflichen Zweck“, der gezielt die Schädigung des Wettbewerbers im Auge hat. Aber selbst bei scheinbar klaren Fällen tun sich die Gerichte schwer, ein systematisches Abwerben oder gar entstandene Schäden anzuerkennen.

Grenze der Verwerflichkeit

Besser geklärt ist, was Headhunter dürfen und was nicht. Definiert ist dort die zulässige Dauer eines Anrufs. Und verboten ist auch, den aktuellen Arbeitgeber schlecht zu machen. Als verwerflich gilt es auch, Wechselprämien zu versprechen oder potenzielle Mitarbeiter zum Wechsel vor Ablauf der Kündigungsfrist zu überreden. Problem hier: Es ist nicht leicht nachzuweisen, dass die sogenannte „Grenze der Verwerflichkeit“ überschritten wurde.

Abmahnung oft sinnvoller als Klage

Nur die wenigsten Rechtsanwälte raten erbosten Mandanten zur Klage oder zu einer einstweiligen Verfügung. Der Grund ist simpel: es ist nicht nur schwierig, die Nachweise zu erbringen; häufig dauern die Verfahren auch sehr lange. Sinn machen kann hingegen eine Abmahnung, vor allem dann, wenn der Arbeitgeber den Verlust einer ganzen Abteilung fürchtet, weil ein gekündigter Vorgesetzter die alten Kollegen anspricht. Zuweilen reichen auch Schadensersatzandrohungen, um die Versuche des Abwerbens einzudämmen.

So bleibt den kleineren Unternehmen letztlich nur, Abwerbe-Versuchen durch eine gesteigerte Zufriedenheit der eigenen Belegschaft vorzubeugen. Aber das ist schon wieder ein ganz eigenes Thema.


Autor:
Unternehmen OWL – Bild © Ivonne Wierink – adobe stock