Pensionszusagen – Die tickenden Zeitbomben

Pensionszulage als tickende Zeitbombe

Als der Gesetzesrahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgesteckt wurde, besaß offensichtlich keiner der Beteiligten die Phantasie, sich vorzustellen, was mit Pensionszusagen in einer anhaltenden Nullzinsphase passiert. Was passiert, erleben jetzt ganz viele Gesellschafter und Geschäftsführer kleiner GmbHs hautnah: Der Zwang zu wachsenden Rückstellungen treiben die Bilanzen Jahr für Jahr trotz operativer Gewinne tiefer in die roten Zahlen.

Für Unternehmen war es früher verlockend, ihren Mitarbeitern für die Zeit im Ruhestand eine Altersleistung zu versprechen, meist in Form einer lebenslangen Rentenzahlung. Um die Ansprüche der Mitarbeiter später erfüllen zu können, müssen die Unternehmen auch aufgrund schwächelnder Rückdeckungsversicherungen zusätzliche Rückstellungen bilden – und die werden seit 2009 in der Handelsbilanz mit anderen Rechnungsgrundlagen als in der Steuerbilanz bewertet. Dadurch kommt es nun regelmäßig zu deutlich höheren Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz, die das Unternehmen aber nur zum geringeren Teil steuerlich geltend machen darf.

Niedrigzins erzwingt hohe Rückstellungen

Pensionszusagen haben unmittelbaren Einfluss auf die Bilanz: Sie mindern den Gewinn, schwächen die Liquidität und beeinflussen die Bonität eines Unternehmens. Der Niedrigzins verschärft die Situation: Die Rückstellungen werden anhand eines Rechnungszinses und der Sterblichkeitsrate berechnet – denn je länger die Menschen leben, desto länger beziehen sie Rente. Und die Unternehmen müssen umso höhere Rückstellungen bilden, je niedriger der Rechnungszins ist.

Zahlungsunfähigkeit droht

Viele Firmen leiden bereits unter unterfinanzierten Pensionszusagen: Jährlich steigende Rückstellungen schmälern den Gewinn. Das Geld fehlt dann an anderer Stelle, etwa für Investitionen. Mögliche Kredite werden teurer oder gleich gar nicht gewährt, künftige Ausschüttungen werden gemindert, es kann sogar zu Gewinnausschüttungssperren kommen. Die Eigenkapitalquote sinkt – im schlimmsten Fall wird das Unternehmen zahlungsunfähig. Nicht zuletzt schreckt eine Pensionszusage jeden Käufer oder Nachfolger ab – Unternehmen werden damit wertlos.

Reaktion dringend empfohlen

Wer in der Falle steckt, sollte Auswege prüfen. Einer ist der Verzicht auf den Future Service, der andere die Vereinbarung einer einmaligen Abfindung statt lebenslanger Rente. Danach gilt es, die Pensionszusage zu prüfen und ihre Formulierung auf die neuen Ziele anzupassen. Wer mehr verdient als der Durchschnitt, kann versuchen, seine Pensionsverpflichtungen auszulagern. Nahezu alle Lebensversicherer bieten dafür Lösungen an. Aber nicht erschrecken, ein solcher Befreiungsschlag ist nicht allein mit der Portokasse zu machen.

Für den Gesetzgeber wäre es ein leichtes, einst Unerwartetes jetzt in die handelsrechtliche und steuerliche Betrachtung von Pensionszusagen einzupflegen. Warum das bis heute keiner getan hat, ist jedoch nicht nachzuvollziehen.

 


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Unternehmen OWL – Bild © Milton Oswald – stock.adobe.com