Personalausweis nur noch mit Fingerabdrücken

Personalausweis Fingerabdruck

Personalausweise, die ab dem 2. August 2021 beantragt werden, müssen zwei Fingerabdrücke enthalten. Seit November 2010 konnten Ausweisinhaber sie abgeben oder darauf verzichten, jetzt werden sie zur Pflicht.

Im Chip gespeichert

Die Fingerabdrücke werden bei der Beantragung mittels digitalem Fingerabdruckscanner in den Bürgerbüros der Kommunen abgenommen und später auf dem Chip des Personalausweises gespeichert. Gescannt werden die Abdrücke beider Zeigefinger.

Fälschungen erschweren

Die Speicherung der Fingerabdrücke auf den Chips von Personalausweisen und Reisepässen dient allein der Fälschungssicherheit der Dokumente. Bei Kontrollen können Polizei und Zoll einfach und sicher prüfen, ob das Dokument echt ist, kopiert oder gefälscht. Das erleichtert denen das Reisen, die echte Ausweise mit sich führen.

Keine Weitergabe an Strafverfolgung

Die Fingerabdrücke speichern oder gar der Polizei überlassen dürfen laut Gesetz weder die Kommunen noch die Bundesdruckerei. Beide müssen sie nach der Verarbeitung löschen.


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © vchalup – adobe stock