Reisen in Risikogebiete kann zu Problemen auf der Arbeit führen

Reisen in Risikogebiete kann zu Problemen auf der Arbeit führen

Lohnfortzahlung nicht für jeden Quarantäne-Fall

Viele Chefinnen und Chefs sind nicht glücklich, wenn sich Mitarbeitende trotz Corona-Warnungen für einen Urlaub in einem Risikogebiet entscheiden. Machen können sie dagegen jedoch nichts, denn den Mitarbeitenden steht frei, wohin sie fahren. Aber bei der Rückkehr sind einige Dinge zu beachten.

Info Pflicht – Chef kann Test fordern

Um einer Ansteckung der Kolleginnen und Kollegen vorzubeugen, muss sich der Mitarbeitende nach der Rückkehr bei seinem Chef melden und sagen, dass er oder sie den Urlaub in einem Risikogebiet verbracht hat. Und der Arbeitgeber kann einen Corona-Test – wie sie vielfach an den Flughäfen angeboten wurden – fordern. Ohne diesen Nachweis müssten sich Rückkehrer aus Risikogebieten für mehrere Tage in häusliche Quarantäne begeben.

Pflichtverletzung ist denkbar

Ob eine Abmahnung oder Kündigung nach einem Urlaub im Risikogebiet zulässig ist, ist noch nicht final gerichtlich geklärt. Die Arbeitgeber könnten eine Pflichtverletzung beklagen. Auch die Frage der Lohnfortzahlung ist nicht mit wenigen Worten zu erläutern. Wer in Quarantäne ist, kann die vereinbarte Arbeitsleistung nicht erbringen. Anders ist es, wenn ein Home-Office genutzt werden kann. Oder wenn das Urlaubsziel erst als Risikogebiet eingestuft wurde, als man schon dort war.

Viele mieden die Fernziele

Die meisten Arbeitnehmer haben in diesem Sommer vermeintlich sichere Urlaubsorte angesteuert, viele auch ganz auf die Ferien verzichtet. Und das nicht nur aus Angst vor Ansteckung, sondern sicher auch mit Rücksicht auf die Lieben daheim. Oder auf die Kollegen, die sonst noch länger für sie hätten mitarbeiten müssen.

 

 

 


Autor:
Unternehmen OWL – Bild © Stockfotos-detailblick-foto – stock.adobe.com