Zukünftig soll es für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen deutlich einfacher und unbürokratischer werden, Photovoltaik (PV) auf dem Dach oder in der Fläche zu installieren. Der heute im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zum Ausbau Photovoltaik – das sogenannte „Solarpaket I“ – ist ein wichtiger Schritt für das Gelingen der Energiewende.
Deutschland will als eine der ersten Industrienationen bis 2045 klimaneutral wirtschaften. Der Stromsektor muss dafür bereits bis 2035 weitgehend ohne Treibhausgas-Emissionen auskommen. Hinzu kommt: Deutschlands Strombedarf wird in Zukunft vor allem zum Heizen und für Elektrofahrzeuge. Einen wichtigen Anteil trägt dazu die Solarenergie bei. Ziel des Gesetzespakets und des „Solarpakets I“ ist es, PV auf Dächern und Freiflächen schneller auszubauen sowie das Gesamtsystem der Energieversorgung zu optimieren.
Immer mehr Strom aus Sonne
Der Zubau neuer Photovoltaik-Anlagen in Deutschland wächst kontinuierlich. Im ersten Halbjahr 2023 wurde mit insgesamt fast 6.000 Megawatt Zubau an Leistung mehr gebaut als in den bisherigen Rekordjahren 2010 bis 2012. Damit ließen sich 3,5 Millionen Haushalte pro Jahr mit Solarstrom versorgen. Ab 2026 soll dann sogar mehr als dreimal so viel zugebaut werden, also 22 Gigawatt. Der Zubau soll sich etwa zur Hälfte aus Freiflächen und zur anderen Hälfte aus Dachanlagen ergeben.
Zukünftig einfacher: Balkonanlagen
Die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon wird für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher und schneller möglich. Künftig sollen Balkon-PV-Anlagen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden können. Dafür soll die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen und die Anmeldung im Marktstammdatenregister auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt werden. Auch ein digitaler Stromzähler muss nicht sofort eingebaut werden. Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der alte Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird. So profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher davon, denn das senkt die Strommenge, die sie bezahlen.
Höhe Leistung künftig zulässig
Außerdem können Balkonsolaranlagen künftig leistungsfähiger sein. Für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung. Zukünftig sollen Balkon-PV-Anlagen mit einem herkömmlichen Schukostecker auskommen. Das würde die Installation erheblich erleichtern, was das Ziel des Gesetzespaketes ist. Hierzu muss jedoch noch eine Norm mit den Verbänden erarbeitet werden.
Auch Mieterstrom bald einfacher
Durch die neue sogenannte „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ kann Dachsolarstrom in Mehrfamilienhäusern künftig direkt an die Mieterinnen und Mieter des Hauses weitergegeben werden. Die Pflicht zum Umweg über die Einspeisung des günstigen Dachstroms in das allgemeine Stromnetz entfällt. Auch Regelungen zu Abrechnungen und die rechtzeitige Ankündigung bei Versorgungsunterbrechungen werden genau festgelegt. Für die Strommengen, die durch den günstigen Dachstrom nicht abgedeckt werden können, können Mieterinnen und Mieter künftig selbst einen günstigen Ergänzungstarif mit einem Stromversorgungsunternehmen abschließen. Der Mieterstrom wird in Zukunft auch in gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert, solange der Stromverbrauch ohne Netzdurchleitung erfolgt. Die Regeln vereinfachen es, mehrere Anlagen zusammenzufassen. Das vermeidet unverhältnismäßige technische Anforderungen, die bislang gerade in Quartieren häufig ein Problem waren.
Pflicht zur Direktvermarktung entfällt
Bisher sind Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt zur Direktvermarktung verpflichtet. Das ändert sich nun: Anlagenbetreiber können künftig ihre Überschussmengen ohne Vergütung – aber auch ohne Direktvermarktungskosten – an den Netzbetreiber weitergeben. Hiervon profitieren insbesondere Anlagen mit einem hohen Eigenverbrauch. Damit werden Anlagebetreiber motiviert, die Dachkapazität besser zu nutzen und mehr Leistung zu installieren. Zudem soll zukünftig ein Anlagenzertifikat erst ab einer Einspeiseleistung von 270 Kilowatt oder einer installierten Leistung von mehr als 500 Kilowatt erforderlich sein. Unterhalb dieser Schwellen genügt ein einfacher Nachweis über Einheitenzertifikate.
Agri-PV und überdachte Parkplätze
Außerdem enthält das Paket umfassende Regelungen für einen nachhaltigeren Freiflächenausbau. Ziel der Regelungen ist es, mehr Flächen für Solarparks zur Verfügung zu stellen, ohne dass dies zu einem höheren Flächenverbrauch führt. Besonders gefördert wird daher die kombinierte Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und PV-Modulen, die sogenannte Agri-PV. Die Flächen werden dadurch mehrfach genutzt und gleichzeitig werden die landwirtschaftlichen Interessen gewahrt. Selbstverständlich bleiben weiterhin strenge Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz davon ausgenommen. Als Freiflächen für PV sollen auch mehr versiegelte Flächen genutzt werden, etwa für solche, die gleichzeitig als Parkplatz genutzt werden.
Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © Kajano – adobe stock