Steuer-ID wird zur neuen Identifikationsnummer

Steuer ID

Das Registermodernisierungsgesetzt (kurz RegMoG) hat der Bundesrat am 5. März beschlossen. Damit ist der Weg frei für eine individuelle Identifikationsnummer für jede Bürgerin und jeden Bürger. Diese wird die bereits vergebene Steuer-ID.

Bund, Länder und Gemeinden haben sich per Onlinezugangsgesetz verpflichtet, bis 2022 insgesamt 575 Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren. Um diese anbieten zu können bedarf es eines sogenannten „veränderungsfreien Ordnungsmerkmal“, damit die jeweiligen Verwaltungsdaten sicher und datenschutzkonform der richtigen Person zugeordnet werden können.

Vorteil Eindeutigkeit

Vorteil für die Bürger: Sie werden nicht bei jedem Verwaltungsakt wieder Angaben machen oder Nachweise wie Meldebescheinigungen oder Geburtsurkunden vorlegen müssen, die an anderen Stellen bereits vorliegen. Dadurch können Bearbeitungszeiten deutlich verkürzt und Verwechselungen vermieden werden.

Wenige Basisdaten

Neben der jeweiligen Steuer-ID sollen folgende Basisdaten gespeichert werden: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, Auskunftssperren nach dem Bundesmeldegesetz, Sterbedatum, Tag des Einzugs und des Auszugs, Datum des letzten Verwaltungskontakts (Monat, Jahr) und eine Angabe zur Validität dieser Daten. Diese Basisdaten entsprechen größtenteils den heute ohnehin bereits nach § 139b Absatz 3 der Abgabenordnung gespeicherten Daten. Die Behörden greifen nur auf die Basisdaten zu, die für ihre Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Eine Verknüpfung oder Anreicherung um weitere Angaben findet im Basisdaten-Pool nicht statt.

Kein „gläserner Bürger“

Datenschützer haben lange versucht, die Bürger-ID zu verhindern. Ihr Anwurf, damit werde man zum gläsernen Bürger, wehrt das Bundesinnenministerium so ab: „Die Identifikationsnummer sorgt dafür, dass Ihre Daten in den Registern der öffentlichen Verwaltung eindeutig Ihrer Person zugeordnet werden können, mehr nicht. Die bestehenden rechtlichen Regelungen, wann eine Behörde auf welche Ihrer Daten zugreifen darf, werden nicht erweitert.“

Konform mit der EU-DSGVO

Damit die Bürger kontrollieren können, was mit ihren Daten passiert, soll es ein Datenschutzcockpit geben. Das ist aber noch in Mache. Die europäische Datenschutzgrundverordnung sieht eine „nationale Kennziffer“ explizit vor. Eingeführt ist sie bereits in 23 Ländern Europas.

 


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © DedMityay- adobe stock