Streiks im öffentlichen Verkehr sind für Reisende eine unangenehme Überraschung. Doch wer trägt die Kosten, wenn bereits Tickets gekauft wurden und die Verkehrsmittel aufgrund von Streiks stillstehen? Dieser Service-Tipp gibt einen Überblick über die Regelungen bei der Deutschen Bahn und Fluggesellschaften und zeigt auf, welche Schritte Verbraucher unternehmen können.
Bei Streiks der Deutschen Bahn gilt in der Regel die Fahrgastrechte-Verordnung der Europäischen Union. Gemäß dieser Verordnung haben Reisende Anspruch auf Erstattung oder Umtausch ihrer Tickets, wenn der Zug ausfällt oder mehr als 60 Minuten Verspätung hat. Dies gilt unabhängig von den Gründen für die Verspätung, einschließlich Streiks.
Im Luftverkehr gestalten sich die Regelungen komplexer. Fluggesellschaften unterliegen verschiedenen internationalen Regelwerken, darunter die Fluggastrechte-Verordnung der EU. Bei Streiks gelten hier ähnliche Regelungen wie bei der Deutschen Bahn. Bei annullierten Flügen haben Passagiere Anspruch auf Ersatzbeförderung, Erstattung des Ticketpreises oder Unterstützungsleistungen, je nach Flugdistanz und Verspätung.
Was tun, wenn das Verkehrsmittel bestreikt wird?
- Informieren Sie sich frühzeitig
Verfolgen Sie die aktuellen Meldungen über Streiks und informieren Sie sich über alternative Reisemöglichkeiten. - Kontaktieren Sie den Anbieter
Nehmen Sie Kontakt mit dem Verkehrsanbieter auf, um Informationen über Ihre konkrete Situation zu erhalten und mögliche Lösungen zu besprechen. - Fahrgastrechte in Anspruch nehmen
Nutzen Sie Ihre Rechte gemäß den Fahrgastrechten bzw. Fluggastrechten. Fordern Sie Erstattungen oder Ersatzbeförderungen ein, falls notwendig. - Reiseversicherung prüfen
Überprüfen Sie Ihre Reiseversicherung auf Deckung im Falle von Streiks. Einige Policen decken zusätzliche Kosten, die durch unvorhergesehene Ereignisse entstehen.
Streiks im öffentlichen Verkehr können für Reisende eine Herausforderung darstellen, aber die Fahrgast- und Fluggastrechte bieten Schutz und klare Regelungen. Es ist wichtig, sich frühzeitig zu informieren, den Kontakt zum Verkehrsanbieter zu suchen und die eigenen Rechte konsequent geltend zu machen. Eine gut abgeschlossene Reiseversicherung kann zusätzlichen Schutz bieten. Letztendlich liegt die Verantwortung für die Kostenerstattung bei den Verkehrsanbietern, und die Einhaltung der geltenden Regelungen sorgt für einen reibungslosen Umgang mit den Auswirkungen von Streiks auf die Reisepläne der Verbraucher.
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Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © peterschreiber.media – adobe stock