Wer zahlt für das Home-Office?

Home Office

Nach Monaten im Home-Office, fern des Arbeitsplatzes im Büro, wundert sich mancher Arbeitnehmer über eine hohe Nebenkosten-Nachforderung seines Vermieters. Können Sie von Ihren Chefs verlangen, die Mehrkosten für Wärme und Strom zu tragen? Oder ist das nicht ohnehin eine Selbstverständlichkeit?

Es zählt sicherlich zu den Nacharbeiten der Corona-Pandemie, die Erfahrungen mit dem nahezu flächendeckenden Homeoffice aufzuarbeiten. Und vielleicht auch für die Zukunft neu zu definieren. Viele Arbeitnehmer, die zuvor neidisch auf die Heimarbeiter geblickt haben, wollen nach Monaten in beruflicher Quarantäne heute nichts davon mehr wissen. Und manche Arbeitgeber haben ihre Ängste in Bezug auf Leistungs- und Kontrollverlust deutlich reduziert, weil mehr funktionierte als anfangs gefürchtet.

Pandemie hat neue Erfahrungen geschaffen

Aktuell fordern Gewerkschaftler, dass Arbeitnehmer für die Nutzung der eigenen Wohnung entschädigt werden müssen. Verdi fürchtet, dass mit mehr Homeoffice einer Entgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit Vorschub geleistet werde. Zudem berge vermehrt genutztes Homeoffice die Gefahr, dass Arbeitgeber künftig Büros einsparen und gezielt Kosten an die Beschäftigten auslagern.

Vieles ist bereits klar geregelt

Die Juristen tun sich weniger schwer bei der Bewertung der sich stellenden Fragen.

So gibt es zum Beispiel keinen Rechtsanspruch auf das Arbeiten im Home-Office. Zwar liegt laut § 106 der Gewerbeordnung das Recht, den Arbeitsort seiner Mitarbeiter zu bestimmen, beim Arbeitgeber. Auf der anderen Seite kann die Arbeit im Homeoffice nicht angeordnet werden, denn das sogenannte Direktionsrecht endet vor der Wohnungstür des Beschäftigten. Er kann nicht gezwungen werden, seine Privaträume als Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, sondern muss dem laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: Sa 562/18) zustimmen. Dieses Regel brechen nur eine behördliche Verordnung oder das Infektionsschutzgesetz.

Arbeitgeber muss Mehrkosten tragen

Einigen sich dennoch beide Seiten auf die Arbeit im Homeoffice oder ist sie angeordnet, muss der Arbeitgeber für die Kosten aufkommen, die entstehen. Er hat – wie im betrieblichen Büro – das Mobiliar und sonstige Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Nutzt der Arbeitnehmer eigene PC-Hardware, so hat er gegenüber seinem Arbeitgeber einen Erstattungsanspruch. Dies betrifft auch die Kosten für Strom, Telefon und Internet.

Aufwandspauschale sinnvoll

Da schwer nachzuvollziehen ist, welcher Anteil privat und welcher beruflich bedingt ist, sollte möglichst eine Aufwandspauschale vereinbart werden, die nicht an die tatsächliche Nutzung geknüpft ist. Für den Verbrauch von Strom, Wasser sowie die Internetkosten wird aktuell eine Pauschale in Hohe von 50 Euro pro Monat für angemessen erachtet. Für die Nutzung der privaten IT oder auch den Mehrbedarf an Wärme sollten weitere Aufschläge vereinbart werden.

Steuervorteile schwer zu bekommen

Bei der Steuererklärung können aktuell bis zu 1.250 Euro pauschal als Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt werden. Aber nur, wenn es ein abgeschlossener, wie ein Büro eingerichteter Raum ist, der zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt wird (BFH-Urteil v. 19.9.2002, Az.: VI R 70/01). Und wenn kein anderes Büro zur Verfügung steht. Auf diese Konstellation können sich jedoch nur wenige berufen – zum Beispiel Außendienstler, die bei ihrem Arbeitgeber gar kein fixes Büro haben.

Freiwilligkeit ist beste Basis

Vermutlich wird die eine oder andere Regel in der Nacharbeit der Pandemie noch einmal überprüft. Parallel dazu müssen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer für sich entscheiden, wie sie künftig mit dem Thema umgehen wollen. Chefinnen und Chefs sind am besten beraten, wenn sie sich anhören, was ihre Mitarbeitenden wollen und erwarten. Und wenn es für beide Seiten passt, ist Homeoffice sicher eine gute Wahl. Nur eben nicht für jede und jeden.

 


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © Marina Andrejchenko – adobe stock