Wieder mehr Corona-Kranke: So sollten die Chefs reagieren

Mann sitzt mit positiven Corona-Test vor dem PC

Der Winter ist traditionell die Erkältungszeit – und in diesen Wochen steigen wieder die Corona-Fallzahlen. Die letzte Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die spezielle Vorschriften zum Umgang mit Corona im Betrieb formulierte, gibt es seit Anfang Februar 2023 nicht mehr. Deshalb fragen sich viele Arbeitgeber: Wie soll man jetzt mit Corona-Fällen umgehen? Und was kann man überhaupt noch von seinen Mitarbeitenden fordern?

Arbeitsrechtlich ist eine Corona-Erkrankung aktuell nicht anders zu behandeln als eine Grippe oder ein Schnupfen. Es gilt jetzt die bekannte Regel, wer krank ist, bleibt möglichst zuhause. Das Bundesarbeitsministerium hat mit Blick auf Corona lediglich unverbindliche Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz veröffentlicht. Somit wurde die Verantwortung für den Schutz der Mitarbeiter wieder vollständig auf die Unternehmen verlagert.

Doch wie mit Corona umgehen?

Jetzt gelten auch für Corona die allgemeinen Regeln zum Umgang mit Krankheiten am Arbeitsplatz: Arbeitgeber müssen demnach nur noch die allgemeinen Fürsorgepflichten erfüllen, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (Paragraf 3) und dem BGB (Paragraf 618) ergeben. Will sagen, sie müssen gewährleisten, dass die Gesundheit der Angestellten auf der Arbeit nicht beeinträchtigt wird. So darf niemand arbeiten, der aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht in der Lage ist – und zwar unabhängig davon, ob eine Krankschreibung vorliegt oder nicht. Wer erkennbar krank zur Arbeit kommt, muss vom Chef nach Hause geschickt werden. Denn die Kollegen dürfen keiner Gesundheitsgefahr ausgesetzt werden. Und das gilt auch für die Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus.

Und was ist mit Corona ohne Symptome?

Was gilt, wenn ein Mitarbeiter ohne die bekannten Symptome corona-positiv ist? Manche Arbeitsgerichte vertreten die Ansicht, dass auch eine symptomlose Corona-Infektion ein Grund für eine Krankschreibung ist. Aber das ist noch nicht abschließend geklärt. Spezielle Isolationsvorschriften im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion gibt es nicht mehr: Im Prinzip muss also niemand mehr in Quarantäne, der ein positives Testergebnis hat. Dennoch kann es mit Blick auf die Kollegen sinnvoll sein. So bleibt die Entscheidung bei den Chefs, ob sie die Erkrankten freistellen oder ihnen ein Einzelbüro anbieten. Natürlich können Mitarbeiter mit einer symptomlosen Corona-Infektion auch im Homeoffice arbeiten. Aber eine entsprechende Anweisung des Chefs ist nur dann möglich, wenn das Thema im Betrieb geübt ist.

Und was ist mit der Maskenpflicht?

Arbeitgeber müssen selbst entscheiden, ob sie Infektionsschutzmaßnahmen aufrechterhalten wollen, um zum Beispiel den Krankenstand niedrig zu halten oder Teammitglieder und Kunden vor Ansteckung zu schützen. Dabei müssen sie allerdings darauf achten, dass die Maßnahmen angemessen sind. Das Arbeitsministerium empfiehlt weiterhin die AHA-Regeln (Abstand halten, Hände waschen und Atemschutzmaske tragen) sowie Lüften. Entsprechende Vorgaben der Chefs würde man aktuell als verhältnismäßig erachten, beurteilen Experten. Das gelte vor allem, wenn das Unternehmen vermehrt mit besonders Infektanfälligen zu tun hat – etwa im Gesundheitsbereich oder in der Pflege.

Gibt es noch eine Testpflicht?

Können Unternehmer von ihren Mitarbeitern in diesem Winter noch verlangen, dass diese sich regelmäßig auf Corona testen? Gerichtsurteile beantworten diese Frage noch nicht, Fachanwälte sind sich jedoch einig, dass eine Testpflicht als verhältnismäßig bewertet werden dürfte, wenn besonders Gefährdete im Spiel sind. Und sie würden erwarten, dass der Arbeitgeber die Tests bereitstellt.

Gesunder Menschenverstand gefragt

Klar ist, dass besonders strenge Regeln in Sachen Corona-Schutz besonders gute Gründe brauchen. Empfohlen wird, Mitarbeiter mit Erkältungssymptomen oder mit erkrankten Familienmitgliedern einen Test anzubieten, bevor sie die Arbeit aufnehmen. Arbeitgeber sollten zum eigenen Nutzen weniger fordern und mehr Angebote machen, Test und Masken anbieten oder die Arbeit im Homeoffice. Apelle an die Mitarbeiterschaft sind hilfreich, unverhältnismäßige Maßnahmen erzeugen jedoch eher Widerstand.

 


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © Grits – adobe Stock